Pkh im sozialrecht

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mond
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#1

09.01.2021, 00:27

Hallo an alle,

Habe eine Frage und zwar wir haben eine Mandantin im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten.

Mandantin hat PKH bekommen. Es wurde ein vergleich geschlossen und und die Gegenseite hat die hälftigen Anwaltskosten übernommen.

Rechne ich die andere Hälfte mit Mandant oder Staatskasse ab?

Vielen dank für Eure Hilfe im Voraus
Feldhamster
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#2

11.01.2021, 22:00

Ich persönlich würde alles mit der Staatskasse im Rahmen der PKH abrechnen und die Staatskasse soll dann die Hälfte bei der Gegenseite anfordern. So sparst du dir zwei Abrechnungen (1x mit Gegenseite und 1x PKH jeweils zum Hälftebetrag).
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