PKH Abrechnung Kostenquotelung

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Fe_li
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 08.01.2021, 10:58
Beruf: Azubine

#1

08.01.2021, 11:40

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt bereitet mir Probleme, mein Chef dachte sich, dass selbst ausgedachte Beispiel könnte eine gute Übung sein. Ich bin leider am verzweifeln....
Ich bin noch in der Ausbildung und hatte mit PKH noch garnichts zutun.

Sachverhalt:
Wir vertreten den Kläger im Klageverfahren, Forderung 120.000,00 €
Uns, sprich dem Kläger, unter unserer Beiordnung wurde PKH bewilligt, ohne Ratenzahlung.
Das Klageverfahren wurde gewonnen, unter Kostenquotelung. Wir zahlen 1/6 der Gegner/Beklagte zahlt 5/6 der Kosten.
Es wurde KFA gestellt auf Zahlung der Anwaltskosten, gem. §106 Zpo erging KFB.
Der Beklagte zahlt den Betrag aus dem KFB auf unser Anderkonto.
Der Beklagte zahlt den Forderungsbetrag in voller Höhe auf unser Anderkonto ein.
Der Klägeranwalt stellt dem Mandanten eine Rechnung nach Wahlanwalt. Er verrechnet seine offene Kostennote mit der Forderung auf dem Anderkonto und zahlt den Rest an den Mandanten aus. Der Mandant war hiermit einverstanden.

Frage: Wo ist hier ein Fehler?, bzw. Wie hätte man das besser machen können?
Wie wäre hier mit der Abrechnung vorzugehen?


Ach ich brauch Hilfe!

schonmal vielen Dank Ihr lieben
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Adora Belle
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Beiträge: 14387
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#2

08.01.2021, 12:14

Und Deine Gedanken dazu?

Wenn man mit irgendwas überhaupt noch nie zu tun hatte, dann schaut man sich erstmal den Gesetzestext an. Darum geht es doch, PKH?
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