Genau, wobei eventuell noch (anteilige) Gerichtskosten hinzukommen. Das alles müsste sich aus der von Adora Belle bereits erwähnten Ratenübersicht ergeben. Wenn eine solche (noch) nicht vorliegt, solltet Ihr die beim Gericht anfordern.
wie lange kann die PKH zurück gefordert werden?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Im Beschluss steht:
Die Zahlungsbestimmung wird entsprechend folgender Maßgabe geändert:
Beschluss des LG v. 2016 über die Bewilligung von PKH für die Klägerin wird mit Wirkung ab 2015 dahingend geändert, dass die Klägerin Kosten der Prozessführung aus ihrem Einkommen monatl. Raten von 69 € zahlbar ab 01.03 an die LOK zu zahlen hat.
Mit Beschluss des LG von 2016 wurde der Klägerin PKH ohne Anordnung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlender Beträge bewilligt.
Die Klägerin ist nach den persön. u. wirtsch. Verhältnissen nunmehr in der Lage monatl. Raten aus ihrem Einkommen aufzubringen. Über zumutbares einzusetzendes Vermögen verfügt die Klägerin nicht.
Der Beschluss von 2016 über die Bewilligng der PKH war daher in der ausgesprochenen From abzuändern.
Ansonsten steht da nichts bzw. ein Zahlungsplan war nicht beigefügt!?
Die Zahlungsbestimmung wird entsprechend folgender Maßgabe geändert:
Beschluss des LG v. 2016 über die Bewilligung von PKH für die Klägerin wird mit Wirkung ab 2015 dahingend geändert, dass die Klägerin Kosten der Prozessführung aus ihrem Einkommen monatl. Raten von 69 € zahlbar ab 01.03 an die LOK zu zahlen hat.
Mit Beschluss des LG von 2016 wurde der Klägerin PKH ohne Anordnung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlender Beträge bewilligt.
Die Klägerin ist nach den persön. u. wirtsch. Verhältnissen nunmehr in der Lage monatl. Raten aus ihrem Einkommen aufzubringen. Über zumutbares einzusetzendes Vermögen verfügt die Klägerin nicht.
Der Beschluss von 2016 über die Bewilligng der PKH war daher in der ausgesprochenen From abzuändern.
Ansonsten steht da nichts bzw. ein Zahlungsplan war nicht beigefügt!?