wie lange kann die PKH zurück gefordert werden?

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Inara
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#1

04.11.2020, 09:00

Hallo Ihr Lieben,

wir haben eine Mandantin, welche PKH bekommen hatte; sie wird - was ja üblich ist - wieder aufgefordert ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältniss anzugeben zu Überprüfung, ob sich etwas geändert hat.

Was uns jetzt interessiert, wie lange kann das Gericht noch die Kosten von ihr zurückverlangen?
Es gab ja ein Urteil, dann ist die Gegenseite in Revision gegangen, welche jedoch wieder zurückgezogen wurde.
Sind das 5 Jahre? aber ab wann? Ab dem ursprünglichen Urteil oder ab der zurückgenommenen Revision, das wäre 1 Jahr später?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Beste Grüße
Husky98
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#2

04.11.2020, 09:14

Die Frist beträgt vier Jahre und beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung, in Deinem Fall also mit Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Urteils, § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO.
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#3

04.11.2020, 09:26

Oh super, vielen lieben Dank!
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#4

14.12.2020, 11:10

Leider muss ich hier nochmal fragen, um ganz sicher zu sein. Die Mandantin will es ganz genau wissen.

Das rechtskräftige Urteil stammt aus 2018 und die Berufung wurde 2019 zurück genommen. Gelten die 4 Jahre nun mit Eintritt der Rechtskraft, also ab 2018 oder nach Zurücknahme der Berufung 2019. Aus § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO werde ich insoweit nicht schlau:

"Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind."

Das "sonstige Beendigung des Verfahrens" verwirrt mich!

Danke nochmals vorab!
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Adora Belle
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#5

14.12.2020, 11:11

Rechtskraft ist erst mit Rücknahme der Berufung in 2019 eingetreten. Ab da zählen die 4 Jahre.
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#6

14.12.2020, 11:24

ach herje, das hab ich ja mächtig verpeilt... schon mehr als ein Fauxpas!
Danke Dir!!!
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#7

14.12.2020, 11:38

Inara hat geschrieben:
14.12.2020, 11:10
... Das "sonstige Beendigung des Verfahrens" verwirrt mich!...
Damit sind die Fälle gemeint, in denen es keine abschließende Sachentscheidung gibt (zum Beispiel bei Klagerücknahme, übereinstimmenden Erledigungserklärungen oder Vergleich).
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#8

14.12.2020, 11:55

vielen Dank Husky98 für deine Erklärung diesbezüglich!
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#9

28.01.2021, 09:22

Guten Morgen!

hinsichtlich der PKH muss die Mandantin nun Ratenzahlung leisten (Vorlage des Rentenbescheids).
Sie möchte nun wissen, wie lange sie allerhöchstens noch Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss, falls sich an der Rente nichts bei ihr ändert.

Seh ich das jetzt richtig, dass ich schauen muss, was wir über die Staatskasse erhalten haben und das muss sie dann in monatlichen Raten von ... zurück zahlen?

Besten Dank schon vorab.
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#10

28.01.2021, 10:04

Dazu müsste es eigentlich mit dem Beschluss zusammen einen Zahlungsplan geben. Es sind höchstens 48 Raten zu zahlen. Weniger, wenn der zu tilgende Gesamtbetrag vorher erreicht ist. Aber auf keinen Fall mehr.
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