Hallo zusammen,
habe einen Pfüb bezüglich Unterhaltspfändung für zwei Kinder gemacht. Beide Kinder haben separat PKH erhalten.
Nun meine Frage:
Bei der Abrechnung nehme ich da eine Erhöhung für das zweite Kind oder rechne ich nur eine 0,3 Gebühr ab.
PKH Abrechnung Pfändung
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War es wirklich 1 Pfüb für 2 Gläubiger? Dann ist die 3309 erhöht wegen zwei Aufftraggebern.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Müsste nicht auch hier eher gem. §22 Abs.1 zusammengerechnet werden? Die PKH ist dann wahrscheinlich nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte abzurechnen.
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Die Unterhaltsrückstände für beide Kinder wurden in einem Pfüb geltend gemacht. Es gibt somit eine Hauptforderung für beide Kinder.
Liebe Grüße Strohblume
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Na dann, keine Erhöhung.
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Vielen Dank
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