Beratungshilfe abgerechnet, GS muss 56 % der Kosten tragen
Verfasst: 15.10.2020, 14:35
Hallo,
ich bitte um Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir haben in einer sozialrechtlichen Angelegenheit Widerspruch eingelegt. Beratungshilfe wurde seitens des Gerichts für einen der Eheleute bewilligt und von uns bereits abgerechnet (Geschäftsgebühr 2503, PPT, MwSt - 1 Mdt.). Letzten Endes gab es nun einen Widerspruchsbescheid (für beide Eheleute), in dem die Gegenseite mitgeteilt hat, dass 56 % der notwendigen Aufwendungen erstattet werden. Wir haben abgerechnet:
Geschäftsgebühr 2302
Gebührenerhöhung um 30% wg. 2 Auftraggebern 1008
PPT
Mehrwertsteuer
abzgl. nicht zu erstattender 44 %
Die Gegenseite hat unsere Kostenrechnung sodann beglichen.
Nun fragt das Gericht nach dem Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Ich stehe auf dem Schlauch (aufgrund der 2 Auftraggeber und der 56 %) ... Wie würdet ihr hier vorgehen?
Lieben Dank!
LG Laura
ich bitte um Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir haben in einer sozialrechtlichen Angelegenheit Widerspruch eingelegt. Beratungshilfe wurde seitens des Gerichts für einen der Eheleute bewilligt und von uns bereits abgerechnet (Geschäftsgebühr 2503, PPT, MwSt - 1 Mdt.). Letzten Endes gab es nun einen Widerspruchsbescheid (für beide Eheleute), in dem die Gegenseite mitgeteilt hat, dass 56 % der notwendigen Aufwendungen erstattet werden. Wir haben abgerechnet:
Geschäftsgebühr 2302
Gebührenerhöhung um 30% wg. 2 Auftraggebern 1008
PPT
Mehrwertsteuer
abzgl. nicht zu erstattender 44 %
Die Gegenseite hat unsere Kostenrechnung sodann beglichen.
Nun fragt das Gericht nach dem Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Ich stehe auf dem Schlauch (aufgrund der 2 Auftraggeber und der 56 %) ... Wie würdet ihr hier vorgehen?
Lieben Dank!
LG Laura