Hallo zusammen,
ich habe da mal eine wirklich komische Frage, weil mir das in den ganzen 12 Jahren noch nie so auf den Tisch kam:
Mandantin wurde gekündigt und kam zur Beratung. Wir konnten keine Klage machen, weil Probezeit und Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter*innen. Aber wir haben die Dame ja beraten. Die Mandantin ist nunmehr arbeitslos.
Sie hat daraufhin BERH beantragt und nun habe ich ein Schreiben von dem Rechtspfleger bekommen, wonach dieser zur Berechnung der Beratungshilfe die Gehälter der letzten drei Monate genommen hat und dann zu dem Ergebnis kommt, dass die Dame 37,00 € Raten leisten kann im Monat. Die hat aber nur 980,00 e Arbeitslosengeld...
Ich habe dann angerufen und gefragt, wie er diese Berechnung denn anstellt, wenn die Dame ja nun nachweislich nur mehr 980,00 € monatlich hat. Er sagte, dass das schon so richtig wäre, das würde bei der PKH auch so gemacht.
Ich hatte das noch nie. Stimmt das so??
Vielen lieben Dank
Berechnung Rate Beratungshilfe
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Das mit den letzten drei Gehältern kann ich nicht nachvollziehen.
Maßgeblich wäre für mich das Arbeitslosengeld (980,00 EUR) abzüglich des Freibetrages von 501,00 EUR. Danach müsste Eure Mandantin tatsächlich Raten zahlen und erhielte damit keine Beratungshilfe. Allerdings dürften noch weitere Abzüge vorzunehmen sein, insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung. Von deren Höhe hängt es ab, ob das einzusetzende Einkommen letztlich unter 20,00 EUR liegt.
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Vielen lieben Dank, Husky. dann moniere ich mal die Rechnung und bitte unter der Prämisse der Arbeitslosigkeit um Neuberechnung der BERH.Husky98 hat geschrieben: ↑15.10.2020, 11:34Das mit den letzten drei Gehältern kann ich nicht nachvollziehen.
Maßgeblich wäre für mich das Arbeitslosengeld (980,00 EUR) abzüglich des Freibetrages von 501,00 EUR. Danach müsste Eure Mandantin tatsächlich Raten zahlen und erhielte damit keine Beratungshilfe. Allerdings dürften noch weitere Abzüge vorzunehmen sein, insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung. Von deren Höhe hängt es ab, ob das einzusetzende Einkommen letztlich unter 20,00 EUR liegt.
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