Ich hab hier irgendwie Probleme mit der Eingabe der Anrechnunng der GG bei VKH.
Ich gebe auf der 2. Seite unter Anrechnungsguthaben Geschäfts-/Verfahrensgebühr bei Gebühr 393,90 € (1,3 GG aus GW: 4848,00 €) an und bei Quote 1,3.
RA-Mirco rechnet dann 81,95 € aus....
Was mach ich denn falsch?
Probleme bei Eingabe Anrechungsguthaben Geschäftsgebühr
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1151
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Bin jetzt einfach mal auf weiter gegangen, um zu sehen wie die Rechnung dann aussieht. Also er rechnet nur 81,95 € an, unten drunter steht aber:
"Für eine außergerichtliche Vertretung bzgl. eines Teils des Gegenstandes (4.848,00 €) habe ich eine
Geschäftsgebühr gem. VV 2300-2303 bzw. 2400-2403 in Höhe von 393,90 € (bei einem
Gebührensatz von 1,3) erhalten."
Man kann das ja im Formular nicht mal überschreiben.
"Für eine außergerichtliche Vertretung bzgl. eines Teils des Gegenstandes (4.848,00 €) habe ich eine
Geschäftsgebühr gem. VV 2300-2303 bzw. 2400-2403 in Höhe von 393,90 € (bei einem
Gebührensatz von 1,3) erhalten."
Man kann das ja im Formular nicht mal überschreiben.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14375
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es wird zunächst auf den Teil angerechnet, für den kein Anspruch auf VKH besteht, also auf die Differenz zur Regelgebühr 1,3 aus 5.000. Deshalb bleibt für die Anrechnung auf die VKH-VG nicht mehr viel übrig.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1151
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ach stimmt ja, ich hatte irgendwie im Kopf das es erst einen Unterschied zwischen Wahl- und PKH Gebühren ab über 5000 € gibt.
Danke dir.
Danke dir.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)