VKH/PKH mit Ratenzahlung, Gegner muss 80 % der Kosten tragen - was genau tun?

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quatschbanane
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#1

22.09.2020, 12:49

Hallo liebe KollegInnen,

folgendes Problem tut sich mir auf an meinem 2. Tag nach 2 Jahren Elternzeit :kopfkratz

Familienrecht
Wir: Antragsteller

Unsere Mandantin hat Verfahrenskostenhilfe im Jahr 2015 bekommen. Verfahren lief bis jetzt. Überprüfung der Persönlichen Verhältnisse ergab jetzt, dass sie nun verpflichtet ist, Raten i.H.v. 444 EUR zu zahlen. Verfahren wurde dann endlich jetzt mit einem Beschluss beendet, dass der Antragsgegner 80 % der Kosten zu tragen hat.

Gegenstandswert ist 15.300 EUR

WIr haben bekommen 1020,43 EUR Gebühren von der Staatskasse. Das sind die vollständigen Gebühren nach § 49 RVG.

Gericht verlangte nun, dass wir die Differenz zu § 13 RVG gem. § 50 RVG festsetzen lassen. Dies sind 937,12 EUR. Dies hat meine Kollegin getan. Des Weiteren wollte das Gericht, dass wir einen KFA gem. § 126 in unserem Namen gegen den Antragsgegner stellen. Auch dies hat meine Kollegin getan.

Ich habe nun einen KFB in unserem Namen gegen den Antragsteller über die Differenz von 937,12 EUR. Der Antragsgner wird aber nichts haben bzw. wohnt auch in Schweden usw.

Im Normalfall (nur Ratenzahlung PKH) würde ich doch einfach abwarten. Die Staatskasse wird dann irgendwann den Differenzbetrag an uns auszahlen und fertig. Aber da hat ja unser Mandant 100 % der Kosten zu tragen. :-?

Mein Lösungsvorschlag für meinen Fall wäre:
Mandantin zahlt weiter Raten an die Staatskasse bis volle Gebühren nach § 13 bezahlt sind (Einstellung der Ratenzahlung wird doch hoffentlich nicht vom Gericht eigenmächtig vorgenommen); wir bekommen von der Staatskasse unsere vollen Gebühren ausbezahlt.
Mit dem KFB nach § 126 dann mal versuchen, bei der Gegenseite was zu holen. Wenn was zu holen ist, dass dieses Geld der Mandantin zurückerstatten. Kann ich das so machen?
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Adora Belle
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#2

22.09.2020, 13:17

Wenn Ihr den Differenzbetrag aus der Staatskasse wollt, müsst Ihr den §126er-KFB zurückgeben. Der repräsentiert Euren Anspruch direkt gegen den Gegner. Stattdessen muss dann KFA für die Mandantin gestellt werden.
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