PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung
Verfasst: 07.09.2020, 16:40
Hallo Zusammen!
Wir hatten im Dezember 2019 einen Gerichstermin und im Anschluss daran die 1,3 Verfahrensgebühr sowie die 1,2 Terminsgebühr als VKH-Vorschuss mit 19% Mwst. abgerechnet. Das Verfahren lief dann noch bis Mitte Juli 2020 weiter und wurde dann von unserem Mandanten zurückgenommen. Weitere Gebühren sind nicht entstanden. Ich muss jetzt ja eigentlich dem Gericht eine VKH-Endabrechung mit 16% Mwst. erteilen und zuviel gezahlte Mwst. erstatten. Wie handhabt Ihr das??? Ich stehe da voll auf dem Schlauch
VG Nadine
Wir hatten im Dezember 2019 einen Gerichstermin und im Anschluss daran die 1,3 Verfahrensgebühr sowie die 1,2 Terminsgebühr als VKH-Vorschuss mit 19% Mwst. abgerechnet. Das Verfahren lief dann noch bis Mitte Juli 2020 weiter und wurde dann von unserem Mandanten zurückgenommen. Weitere Gebühren sind nicht entstanden. Ich muss jetzt ja eigentlich dem Gericht eine VKH-Endabrechung mit 16% Mwst. erteilen und zuviel gezahlte Mwst. erstatten. Wie handhabt Ihr das??? Ich stehe da voll auf dem Schlauch
VG Nadine