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PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 07.09.2020, 16:40
von TH-NR
Hallo Zusammen!

Wir hatten im Dezember 2019 einen Gerichstermin und im Anschluss daran die 1,3 Verfahrensgebühr sowie die 1,2 Terminsgebühr als VKH-Vorschuss mit 19% Mwst. abgerechnet. Das Verfahren lief dann noch bis Mitte Juli 2020 weiter und wurde dann von unserem Mandanten zurückgenommen. Weitere Gebühren sind nicht entstanden. Ich muss jetzt ja eigentlich dem Gericht eine VKH-Endabrechung mit 16% Mwst. erteilen und zuviel gezahlte Mwst. erstatten. Wie handhabt Ihr das??? Ich stehe da voll auf dem Schlauch :kopfkratz

VG Nadine

Re: PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 08.09.2020, 09:10
von paralegal6
wann war denn der Termin und wann wurde zurückgenommen?

Re: PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 08.09.2020, 09:15
von TH-NR
Termin war im Dezember 2019 und Rücknahme erfolgte Mitte Juli 2020.

Re: PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 08.09.2020, 09:24
von paralegal6
viewtopic.php?f=54&t=92175&hilit=mehrwe ... r&start=30
tendiere dann eher zu 16%, § 8 RVG, hatte den Fall hier aber noch nicht

Re: PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 08.09.2020, 10:09
von TH-NR
Wie bereits oben geschrieben ist mir bereits klar, dass ich mit 16% Mwst. abrechnen muss, da das Verfahren im Juli 2020 beendet wurde. Ich hätte gerne gewusst, wie andere es handhaben bzw. ihre Erfahrungen damit sind, wenn bereits ein Vorschuss über komplette Gebühren mit 19% abgerechnet wurde.

Re: PKH/VKH Vorschuss/Abrechnung nach Mwst.Senkung

Verfasst: 08.09.2020, 10:35
von icerose
TH-NR hat geschrieben:
08.09.2020, 10:09
Ich hätte gerne gewusst, wie andere es handhaben bzw. ihre Erfahrungen damit sind, wenn bereits ein Vorschuss über komplette Gebühren mit 19% abgerechnet wurde.
Ich habe damit keine Erfahrung, denke mir aber, dass jetzt eine Schlussrechnung (korrekt mit 16 %) erfolgen muss und ein etwaiges Guthaben erstattet werden muss. Was sonst?