Ich finde zu diesem Thema keinen Eintrag, daher schilde ich hier den Sachverhalt
Zunächst wurde zwischen den Anwälten vorgerichtlich korrespondiert.
Unsere Mandantin war Pflichtteilsberechtigte und hatte eine Forderung von 25.000€ gegen den Erben. Der Erbe hatte bereits 15.000 € an sie gezahlt. Wir forderten einen Restbetrag i.H. v. 10.000 €.
Die Gegenseite war der Meinung, dass nicht nur diese 10.000,00 € unberechtig sind, sondern hatte zudem noch eine Rückzahlung der 15.000 € an den Erben gefordert.
Der Gegner-RA hat einen Klage-ENTWURF (Streitwert 15.000 ) an das Gericht geschickt, der uns seitens des Gerichts weitergeleitet wurde.
Unsere Mandantin hat Pkh beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wir haben Beschwerde eingelegt.
In der Zwischenzeit haben wir uns außergerichtlich geeinigt: Ein "Vereinbarung zur gütlichen Beilegung der außergerichtlichen Streitkeiten". Der Gegner hat die 10.000 € an unseren Mandanten in Raten zu zahlen.
Wie rechne ich ab?
GW: 15.000 ?
2300 Geschäftsgebühr 1,3
1000 Einigung 1,5
7002 PTP
Rechne ich die Einreichung der PKH ab? Rechne ich die Beschwerde ab? In welcher Höhe?
Muss ich etwas anrechnen?
Ganz liebe Grüße
PKH-PKH-Antrag abrechnen - kein gerichtliches Verfahren entstanden
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Vorgerichtlich ist der GW 10.000,00 €. Gerichtlich 15.000,00 €.
Habt ihr nur die PKH beantragt oder auch Anträge gestellt? Wieso Klage-ENTWURF? Wenn das zu Gericht geht und von dort an euch zugestellt wurde, ist es meines Erachtens kein Entwurf mehr, sondern eine Klage.
PKH-Verfahren kannst du auch abrechnen.
Einigungsgebühr.
Wie wurde die Einigung denn erzielt? Fernmündlich oder rein schriftlich? Hier könnte auch eine TG entstanden sein.
Habt ihr nur die PKH beantragt oder auch Anträge gestellt? Wieso Klage-ENTWURF? Wenn das zu Gericht geht und von dort an euch zugestellt wurde, ist es meines Erachtens kein Entwurf mehr, sondern eine Klage.
PKH-Verfahren kannst du auch abrechnen.
Einigungsgebühr.
Wie wurde die Einigung denn erzielt? Fernmündlich oder rein schriftlich? Hier könnte auch eine TG entstanden sein.
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Oh man ich sehe gerade, dass der PKH-Antrag von der Gegenseite gestellt wurde. Daher auch die Klage-Entwurf der Gegenseite, die den PKh-Antrag begründen soll.
Somit Geschäftsgebühr 1,3 GW: 10.000
und die Einigungsgebühr 1,5 GW: 15.000?
Somit Geschäftsgebühr 1,3 GW: 10.000
und die Einigungsgebühr 1,5 GW: 15.000?
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Und ihr habt keine PKH beantragt und auch nichts weiter gerichtlich veranlasst?
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Ok, dann würde ich wie du in # 3 geschrieben hast abrechnen!
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Anscheinend war das wohl die Gegenseite, deswegen auch der Klage-Entwurf bzw. die bedingte Klage. Hat mich auch gewundert, dass geschrieben wurde, dass PKH beantragt wurde und sogar nach Ablehnung noch Beschwerde eingereicht wurde und jetzt plötzlich doch nicht...aber gut
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