§ für Abrechnung PKH bei gewonnenem Verfahren

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irms
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#1

12.08.2020, 10:32

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir vertreten die Beklagte in einem Verfahren vor dem Amtsgericht. Für die Beklagte wurde PKH ohne Ratenzahlung bewilligt. Der Streitwert liegt unter 4000 Euro.

Nun haben wir das Verfahren gewonnen und die Klägerseite muss die kompletten Kosten des Verfahrens und somit auch unsere RA-Kosten bezahlen.

Wie wird nun abgerechnet? Soll ein KFA gemäß § 104 ZPO gegenüber dem Gericht gestellt werden, sodass ein KFB gegen die Klägerseite erlassen wird oder soll ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung bei Gericht gestellt werden, sodass die Staatskasse unsere Vergütung zahlt?

Ich habe bereits im Forum gelesen, dass geraten wurde, dass man einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung stellen soll. Somit würde man die RA-Kosten von der Staatskasse erhalten und das Gericht würde diese Kosten von der Gegenseite selber einfordern. Jedoch war mein Chef sehr stutzig als ich ihm hiervon erzählt habe und frage deshalb, ob es diesbezüglich einen entsprechenden Paragraphen gibt?

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

12.08.2020, 10:55

Wofür? Ihr habt eine Beiordnung, Ihr habt einen Anspruch gegen die Staatskasse.
irms
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#3

12.08.2020, 11:00

Um meinem Chef zu zeigen, dass es richtig ist, dass man die RA-Kosten gemäß Formular "Antrag auf Festsetzung der Vergütung" ggü. der Staatskasse festsetzen lässt und die Staatskasse diese Kosten von der Gegenseite selber einholt.
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skugga
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#4

12.08.2020, 11:20

§§ 45, 59 RVG.

Sollte der stutzige Chef aber auch wissen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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