Hallo zusammen,
da ich mich mit PKH leider nicht so gut auskenne und wir das auch fast nie haben - eine kurze Frage:
Ich soll eine Klage mit PKH-Antrag machen - gehören dann auch ganz normal die außergerichtlichen Kosten mit rein? Und dann in Höhe der gerichtlich geltend gemachten Forderung oder? Der außergerichtliche Streitwert über den wir den Gegner aufgefordert haben, war nämlich niedriger.
Dankeschön.
außergerichtliche Kosten in PKH-Antrag
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Meinst du mit außergerichtlichen Kosten die Geschäftsgebühr, die der Gegner z.B. wg. Verzug zu erstatten hat?
Wenn ja, kann die die außergerichtlichen Kosten einklagen, die dem Mandanten tatsächlich entstanden sind und bezüglich deren er einen begründbaren Erstattungsanspruch hat.
Wenn ja, kann die die außergerichtlichen Kosten einklagen, die dem Mandanten tatsächlich entstanden sind und bezüglich deren er einen begründbaren Erstattungsanspruch hat.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17634
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Und da wir hier von PKH sprechen, gehe ich nicht davon aus, dass der Mandant überhaupt irgendwelche vorgerichtlichen Kosten gezahlt hat, sodass hier - wenn überhaupt - ein Freistellunganspruch in Frage käme. Soll der Rechtsanwalt mal prüfen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.