Kann man PKH vor abschluss des Verfahrens abrechnen

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RefaJBC2015
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#1

10.07.2020, 11:43

Hallo,

soll hier in einer Sache PKH abrechen. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Zuletzt haben wir die Entscheidung zugestellt bekommen, dass unserer Beschwerde im PKH Verfahren stattgegeben wird. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Verfharen läuft jetzt schon über mehrere Jahre und wäre schon wenn bisschen Geld reinkommt aber frage mich ob ich jetzt schon ohne Abschluss des Vefahrens einen PKH KFA machen kann?

Vielen Dank im Voraus
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Adora Belle
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#2

10.07.2020, 11:45

Du kannst einen Vorschuss für die bereits angefallenen Gebühren gemäß §46 RVG beantragen.
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#3

10.07.2020, 11:47

ok, vielen Dank
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#4

10.07.2020, 11:58

Das heißt ich mache einen KFA fertig und verweise auf § 46 RVG?
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#5

10.07.2020, 12:02

Ja, aber es ist §47 RVG. Sorry, das war ein Vertipper.

"...beantrage ich im Hinblick auf meine Beiordnung, gemäß § 47 RVG in Verbindung mit § 49 RVG einen Vorschuss festzusetzen wie folgt:"
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#6

10.07.2020, 12:06

danke!
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#7

10.07.2020, 12:39

Ich nutze dafür auch das normale Formular und schreiben zusätzlich VORSCHUSS (sowohl oben bei dem Wort "Rechnungs-Nr." wie auch unten beim Gesamtbetrag.
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