Unsere Mdtin hat PKH für ihre Klage wegen einer Forderung aus einem Darlehensvertrag. Es erging VU indem auch unsere GG tituliert wurde. Ich hab jetzt mit der Staatskasse abgerechnet (1,3 VG + 0,5 TG etc). Die Staatskasse teilte jetzt mit, dass Anrechnung der hälftigen titulierten GG erfolgen muss. Darauf habe ich erwidert, dass eine Zahlung der titulierten GG nicht erfolgt ist und demnach auch nicht anzurechnen ist.
Jetzt kam wieder ein Schreiben: "".......für die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist es unerheblich, ob diese gezahlt worden ist oder nicht. ....."
Ist das richtig? Von dem Gegner werden wir wahrscheinlich die GG nie erhalten, es läuft zwar gerade ein Pfüb, aber ich glaub kaum, dass das was bei raus kommt. Ich dachte ich muss, falls der Gegner wider Erwarten die GG zahlt, dass der Staatskasse mitteilen und wir zahlen dann einen Teil zurück. Aber Anrechnen obwohl wir nichts bekommen habe, kann doch nicht sein....
Titulierte GG, die nicht gezahlt wurde, auf PKH anrechnen
- Adora Belle
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Nein, das ist Quatsch. Für die PKH-Abrechnung ist nicht die Titulierung interessant, sondern nur erhaltene Zahlungen, siehe §58 Abs.2 RVG.
- Muschel
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Dann werd ich nochmal dasselbe schreiben und auf den von dir genannten § hinweisen. Vielen Dank.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)