Bewilligung RA - RA nich mehr in Sozietät beschäftigt

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A13
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#1

28.04.2020, 16:44

Hallo ihr Lieben,

ich zerbreche mir langsam echt den Kopf an dieser Sache.

Unsere ehemalige Rechtsanwaltin hat einen Mandanten vor Gericht vertreten. Dem Mandanten wurde unter Beiordnung unserer ehemaligen Rechtsanwältin PKH bewilligt. Nach Verfahrensabschluss ist unsere Rechtsanwältin gegangen, ohne dass die Akte weiter von ihr bearbeitet bzw. abgerechnet wurde. Nun haben wir die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Diese erklärt nun, dass wir dies als Sozietät nicht tun können, sondern nur die besagte Rechtsanwältin, die beigeordnet und nunmehr ja nicht mehr beschäftigt wird.

Die Rechtsanwältin war angestellte Anwältin und hat das Mandat im Rahmen der Sozietät aquieriert und bearbeitet.

Habt ihr eine Idee, was ich nun tun kann? Oder zumindest einen Hinweis, wo ich etwas nachlesen kann? Ich bin der absolute Volltrottel in PKH-Sachen.

Liebe Grüße und bereits jetzt vielen Dank für eure Antworten.
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Adora Belle
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#2

28.04.2020, 16:49

Zur Zahlung aufgefordert? Was denn genau soll gezahlt werden?
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#3

28.04.2020, 17:01

Wir haben zur Zahlung aus einem KFB gemäß § 126 ZPO aufgefordert.
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#4

28.04.2020, 17:33

Und der lautet auf die RAin? Das ist dann Pech. Ihr werdet den nicht umgeschrieben kriegen, wenn sie nicht mitspielt. Für die Zukunft: Sozietät beiordnen lassen, nicht den einzelnen Anwalt. Soweit das möglich ist.

Möglichkeit 1: Umschreibung auf die Sozietät.
Möglichkeit 2: Festsetzung für den Mandanten nach §104 ZPO beantragen. Manche Gerichte fordern dafür den anderen KFB zurück, aber der nützt Euch ja eh nix.
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