PKH und Klagerücknahme

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Moli
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#1

01.04.2020, 15:53

Hallo zusammen,

wir haben für unseren Mandanten PKH erhalten und Klage eingereicht. Es wurden diverse Schriftsätze gewechselt mit der Beklagtenseite. Gericht hat dann einen umfangreichen Hinweisbeschluss erlassen. Wir haben daraufhin die Klage zurückgenommen.

Kann ich gleichwohl die Verfahrensgebühr mit der Staatskasse abrechnen? PKH wurde bewilligt.
LG Moli
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

01.04.2020, 16:31

Ja. Weshalb sollte das nicht möglich sein?
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Moli
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#3

01.04.2020, 16:34

danke
LG Moli
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