Erstattung Gerichtskosten bei PKH vor dem ArbG
Verfasst: 25.03.2020, 16:03
Hallo liebe Kolleg*Innen,
ich stehe vor einem kleinen - für die Mandantin großen - Problem.
Und zwar ist es so, dass wir im vergangenen Jahr KüSchKlage erhoben haben; zusammen mit der Klage wurde PKH beantragt. Soweit, so (nicht) gut. Aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen wurde das Verfahren ruhend gestellt.
Nachdem mittlerweile gut ein halbes Jahr vergangen ist, erhält die Mandantin eine Gerichtskostenrechnung.
Am Montag habe ich beim ArbG angerufen und zusammen mit der Geschäftsstelle haben wir festgestellt, dass der Vors. Ri über den PKH-Antrag gar nicht entschieden hat. Er hat die Akte bei seiner WV nur zum Zwecke der Abrechnung weitergegeben. Die Dame von der Geschäftsstelle wollte die Akte mit dem Hinweis auf PKH-Antrag dem Ri gestern vorlegen und bat mich, heute nachmittag nochmals nachzuhören. Leider habe ich die Dame heute nicht erreicht. Aufgrund der aktuellen Lage bin ich morgen nicht im Büro und würde die Azubine mit dem Nachhaken beauftragen. Für die Mandantin drängt allerdings die Zeit (Zahlungsfrist).
Nun meine Frage - die mir die nette Dame leider auch nicht beantworten konnte: Nehmen wir mal an, die Mandantin erhält die PKH bewilligt und zahlt die Gerichtskosten (trotzdem) ein: kriegt sie die dann erstattet??? Ich habe im Netz leider nichts Erhellendes gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen..
Beste GRüße aus Köln und: bleibe alle gesund!
ich stehe vor einem kleinen - für die Mandantin großen - Problem.
Und zwar ist es so, dass wir im vergangenen Jahr KüSchKlage erhoben haben; zusammen mit der Klage wurde PKH beantragt. Soweit, so (nicht) gut. Aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen wurde das Verfahren ruhend gestellt.
Nachdem mittlerweile gut ein halbes Jahr vergangen ist, erhält die Mandantin eine Gerichtskostenrechnung.
Am Montag habe ich beim ArbG angerufen und zusammen mit der Geschäftsstelle haben wir festgestellt, dass der Vors. Ri über den PKH-Antrag gar nicht entschieden hat. Er hat die Akte bei seiner WV nur zum Zwecke der Abrechnung weitergegeben. Die Dame von der Geschäftsstelle wollte die Akte mit dem Hinweis auf PKH-Antrag dem Ri gestern vorlegen und bat mich, heute nachmittag nochmals nachzuhören. Leider habe ich die Dame heute nicht erreicht. Aufgrund der aktuellen Lage bin ich morgen nicht im Büro und würde die Azubine mit dem Nachhaken beauftragen. Für die Mandantin drängt allerdings die Zeit (Zahlungsfrist).
Nun meine Frage - die mir die nette Dame leider auch nicht beantworten konnte: Nehmen wir mal an, die Mandantin erhält die PKH bewilligt und zahlt die Gerichtskosten (trotzdem) ein: kriegt sie die dann erstattet??? Ich habe im Netz leider nichts Erhellendes gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen..
Beste GRüße aus Köln und: bleibe alle gesund!