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PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 11:02
von Mileena
Hello zusammen,
in einer zivilrechtlichen Angelegenheit wurde ein Vergleich geschlossen, unser Mandant trägt 58 % der Verfahrenskosten, Gegner 42 %.
Unserem Mandanten wurde PKH bewilligt, wie muss jetzt der KfA aussehen? Die Gegenseite hat ihren ganz normal nach § 106 angemeldet, müssen wir das auch, oder direkt mit PKH-Gebühren, die in diesem Fall geringer ausgfallen, da SW 7.000,00 €?
Habe das noch nie machen müssen, deswegen weiß ich hier nicht weiter.
Danke für eure Antworten .
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 11:05
von Husky98
Für die Kostenausgleichung meldest Du die vollen Gebühren an, also nicht nur die niedrigere PKH-Vergütung.
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 12:11
von Mileena
Danke für die schnelle Antwort
Wie geht es dann weiter? das Gericht quotelt und dann stellen wir einen KfA nach PKH?
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 12:28
von Anahid
Das Gericht erstellt einen KFB zugunsten des Beklagten, richtig. Aber Ihr müsst mit der PKH-Abrechnung nicht warten. Die könnt Ihr sofort machen.
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 13:10
von Husky98
Es ist generell ratsam, die PKH-Abrechnung vor der Kostenfestsetzung einzureichen, damit sie bei dieser berücksichtigt werden kann (§ 59 RVG).
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 24.03.2020, 13:19
von Mileena
Anahid hat geschrieben: ↑24.03.2020, 12:28
Das Gericht erstellt einen KFB zugunsten des Beklagten, richtig. Aber Ihr müsst mit der PKH-Abrechnung nicht warten. Die könnt Ihr sofort machen.
alles klar, machen wir so.
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 25.03.2020, 10:32
von Mileena
Ein Anliegen habe ich noch, es ist aufgefallen, dass PKH nur über einen Teil der Forderung bewilligt wurde. Der Gegenstandswert ist bei 7.746,20 €. PKH wurde nur bewilligt, wenn der Beklagte (wir) sich gegen eine Foderung, die 2.200,00 € übersteigt, verteidigt. Welchen Wert nehme ich dann jetzt bei der PKH-Abrechnung?
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 25.03.2020, 10:50
von Anahid
7.746,20 : 2.200,00 = 5.546,20 €
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 25.03.2020, 11:18
von Mileena
Anahid hat geschrieben: ↑25.03.2020, 10:50
7.746,20 : 2.200,00 = 5.546,20 €
Ist das so, dass der Wert, dem kein PKH bewilligt wird, vom gesamten SW abgezogen werden muss und dieser dann für die PKH-Abrechnung verwendet wird?
Danke!
Re: PKH abrechnen bei Quotelung
Verfasst: 25.03.2020, 11:39
von Adora Belle
Ja, so ist das. Die Formulierung in der Bewilligung ist halt immer blöd.