PKH abrechnen bei Quotelung

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Mileena
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#1

24.03.2020, 11:02

Hello zusammen, :wink1

in einer zivilrechtlichen Angelegenheit wurde ein Vergleich geschlossen, unser Mandant trägt 58 % der Verfahrenskosten, Gegner 42 %.

Unserem Mandanten wurde PKH bewilligt, wie muss jetzt der KfA aussehen? Die Gegenseite hat ihren ganz normal nach § 106 angemeldet, müssen wir das auch, oder direkt mit PKH-Gebühren, die in diesem Fall geringer ausgfallen, da SW 7.000,00 €?

Habe das noch nie machen müssen, deswegen weiß ich hier nicht weiter.

Danke für eure Antworten .
:katze2
Husky98
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#2

24.03.2020, 11:05

Für die Kostenausgleichung meldest Du die vollen Gebühren an, also nicht nur die niedrigere PKH-Vergütung.
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Mileena
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#3

24.03.2020, 12:11

Danke für die schnelle Antwort :)

Wie geht es dann weiter? das Gericht quotelt und dann stellen wir einen KfA nach PKH?
:katze2
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Anahid
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#4

24.03.2020, 12:28

Das Gericht erstellt einen KFB zugunsten des Beklagten, richtig. Aber Ihr müsst mit der PKH-Abrechnung nicht warten. Die könnt Ihr sofort machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

24.03.2020, 13:10

Es ist generell ratsam, die PKH-Abrechnung vor der Kostenfestsetzung einzureichen, damit sie bei dieser berücksichtigt werden kann (§ 59 RVG).
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Mileena
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#6

24.03.2020, 13:19

Anahid hat geschrieben:
24.03.2020, 12:28
Das Gericht erstellt einen KFB zugunsten des Beklagten, richtig. Aber Ihr müsst mit der PKH-Abrechnung nicht warten. Die könnt Ihr sofort machen.
alles klar, machen wir so. :thx
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Mileena
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#7

25.03.2020, 10:32

Ein Anliegen habe ich noch, es ist aufgefallen, dass PKH nur über einen Teil der Forderung bewilligt wurde. Der Gegenstandswert ist bei 7.746,20 €. PKH wurde nur bewilligt, wenn der Beklagte (wir) sich gegen eine Foderung, die 2.200,00 € übersteigt, verteidigt. Welchen Wert nehme ich dann jetzt bei der PKH-Abrechnung? :kopfkratz
pkh.jpg
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Anahid
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#8

25.03.2020, 10:50

7.746,20 : 2.200,00 = 5.546,20 € :kopfkratz
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#9

25.03.2020, 11:18

Anahid hat geschrieben:
25.03.2020, 10:50
7.746,20 : 2.200,00 = 5.546,20 € :kopfkratz
Ist das so, dass der Wert, dem kein PKH bewilligt wird, vom gesamten SW abgezogen werden muss und dieser dann für die PKH-Abrechnung verwendet wird?

Danke!
:katze2
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Adora Belle
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#10

25.03.2020, 11:39

Ja, so ist das. Die Formulierung in der Bewilligung ist halt immer blöd.
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