Pflichtverteidigung

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mond
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#1

20.03.2020, 08:51

Hallo Ihr Lieben,

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wir sind einer Strafsache als Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

Kurze Zeit später hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zurück genommen.

Dann wurden mehrere Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft (26 Anklagepunkte) angeklagt. Das Landgericht hat uns daraufhin als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Seitens des Landgerichts wurden nicht alle Anklagepunkte zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht eröffnet.

Jetzt sollen die Akten abgerechnet werden und ich stehe so ein bisschen auf dem Schlauch.

Meiner Meinung nach müsste das 1. Verfahren, vor dem Amtsgericht, wo die Anklage zurückgenommen wurde, wie folgt abgerechnet werden

4100 VV RVG 160,00 Euro
4106 VV RVG 132,00 Euro

+ Auslagen und Mehrwertsteuer

das 2. Verfahren, was zuerst vor dem Landgericht und dann zum Amtsgericht wie folgt

4100 VV RVG 160,00 €
Nr. 4112 VV RVG 148,00 €
Nr. 4108 VV RVG 220,00 €

+ Auslagen und Mehrwertsteuer


Was meint Ihr?

Bin für jede Antwort dankbar
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#2

20.03.2020, 09:54

Wurde die erste Anklage zurückgenommen und eingestellt? Dann ist auch noch die 4141 entstanden, falls Ihr daran irgendwie mitgewirkt habt.

Die zweite Sache ist wahrscheinlich korrekt.
mond
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#3

20.03.2020, 10:55

Die erste Anklage ist zurückgenommen worden
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#4

20.03.2020, 11:10

Das hattest Du schon geschrieben. Die Frage ist aber, wie es mit der Sache weiterging.

Oder ist das etwa alles ein Verfahren, in dem die erste Anklage durch eine neue Anklage ersetzt wurde?
mond
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#5

20.03.2020, 11:25

Die erste Anklage ist durch eine neue ersetzt worden
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#6

20.03.2020, 11:28

Und dann?
mond
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#7

20.03.2020, 11:50

Dann ist das Verfahren wo wie als Pflichtverteidiger bestellt wurden, beendet und es erging ein neuer Beschluss wo wir nochmals als Pflichtverteidiger bestellt wurden, mit einem anderen Aktenzeichen.

Ich will jetzt das "fertige Verfahren" so abrechnen, wie oben beschrieben
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#8

20.03.2020, 12:14

Oh mann, Du hast echt ein Talent Dich undeutlich auszudrücken.

Sind das zwei verschiedene Verfahren von denen wir hier reden? Das wirst Du doch mal eindeutig beantworten können?
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