Hallo
Die Gegenseite hatte unter der Voraussetzung, dass PKH bewilligt wird, Klage eingereicht. Das Gericht hat nunmehr die PKH abgewiesen. Wir warten noch ab, ob sofortige Beschwerde eingelegt wird.
Meine Frage ist: Muss unser Mandant unsere Kosten tragen oder muss der Gegner die bei uns entstandenen Kosten bezahlen?
PKH Gegenseite abgelehnt
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Da die Klage nur bedingt erhoben und die PKH abgelehnt worden ist, wird es - wenn es trotz der Anfechtung der PKH-Versagung dabei bleibt - keine Kostengrundentscheidung zu Euren Gunsten geben, weil das "eigentliche" Verfahren nicht anhängig geworden ist.
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- Ciara
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Im PKH-Prüfungsverfahren gibt es keine Kostenerstattung. Der Mandant zahlt die Kosten selbst.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Eine Frage hätte ich dazu noch: Wir haben trotzdem schon gerichtlich korrespondiert. Rechnen wir eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG mit unserem Mandanten ab oder gehört das trotzdem zum Prüfungsverfahren?
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Gehört zum Prüfungsverfahren, weil die Hauptsache noch gar nicht anhängig ist.