Hallo ihr Lieben!!
Eine vielleicht doofe Frage, hatte das aber noch nicht.
In der Angelegenheit wurde Beratungshilfe gegenüber dem Amtsgericht Abgerechnet (Nr. 2502 - 41,65 €). Nun soll ich aber nachträglich die 2503 + P&T abrechnen, da die Angelegenheit umfangreicher war und letztendlich auch mehr gemacht wurde.
Jetzt stehe ich nur total auf dem Schlauch.. Wie mache ich das jetzt? Auch wieder über das bekannte Formular? Was ist mit der Berechtigungsschein, der ist ja schon seit der ersten Abrechnung im Original wieder bei Gericht? Und gebe ich die 41,65 € als Vorschuss an?
Es gibt Sachen, die sind einfach nicht meins Aber ist auf der einen Seite auch gut so, so lernt man nie aus und es wird nicht langweilig
Danke schonmal
Beratungshilfe abrechnen
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In solchen Fällen schicke ich die 2. Abrechnung mit Anschreiben, aus dem sich ergibt, dass nachträglich noch weitere Gebühren angefallen sind. Passiert ja auch manchmal bei der Einigungsgebühr.
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Und der Berechtigungsschein liegt dem Gericht ja bereits vor, sodass er nicht nochmals eingereicht werden kann und muss.Adora Belle hat geschrieben: ↑27.02.2020, 14:05In solchen Fällen schicke ich die 2. Abrechnung mit Anschreiben, aus dem sich ergibt, dass nachträglich noch weitere Gebühren angefallen sind. Passiert ja auch manchmal bei der Einigungsgebühr.
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