BerH, PKH und KFA

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Kirschi1965
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#1

06.02.2020, 17:18

Hallo Ihr Lieben,
ich bei der Abrechnung etwas raus. Folgendes Problem, zu dem ich bisher nix gefunden habe:

Sozialverfahren, Widerspruchsverfahren gegen Bescheid, BerH abgerechnet. Danach Klageverfahren, Mandant hat PKH bekommen, jetzt gab es ein Urteil und die Gegenseite trägt 70% der Kosten. Ich habe vorbereitet, KFA Widerspruchsverfahren mit Anrechnung BerH Geschäftsgebühr und Klageverfahren mit Anrechnung Geschäftsgebühr vom Widerspruchsverfahren. Gegenseite davon 70%
PKH Abrechnung nur für Klageverfahren mit Anrechnung Geschäftsgebühr v. Widerspruchsverfahren. Gericht davon 30%.
Jetzt meint meint meine Chefin, die Beratungsgebühr müsste zurückgezahlt werden und nicht angerechnet werden.??? Eine Rückzahlung hatte ich noch nie, wäre toll, wenn mir jemand da helfen könnte, danke schön🙂
Feldhamster
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#2

07.02.2020, 13:56

Deine Chefin hat Recht, die BerH muss zurückgezahlt werden, da ihr ja nun die 2300 für das Widerspruchsverfahren von der Gegenseite erstattet bekommt.

Also Kfa:
2300 + Auslagenpauschale + Ust

3100 mit Anrechnung 2300
ggf. Terminsgebühr
Auslagenpauschale + USt

Von der Gesamtsumme hat dann 70 % die Beklagte zu tragen.

PKH:
3100 mit Anrechnung 2300
ggf. Terminsgebühr
Auslagenpauschale + Ust
abzüglich dem Betrag, den die Beklagte trägt

Wenn ihr dann die Gelder auf dem Konto habt, macht ihr ein Schreiben an das AG, das die BerH gezahlt hat, schickt denen eine Kopie des Urteils und teilt mit, dass die Beklagte die Kosten für das Widerspruchsverfahren in Höhe von € ... gezahlt hat und ihr somit die BerH in Höhe von € ... erstatten würdet. Man mag auch Bankverbindung und Verwendungszweck mitteilen.
Kirschi1965
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#3

07.02.2020, 14:38

OK, danke schön😁
Kirschi1965
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#4

07.02.2020, 14:39

:thx
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