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Kostenfestsetzungsverfahren VKH für Unterhalt

Verfasst: 28.01.2020, 13:41
von RA-Tübingen
Muss ich in dem Kostenfesetzungsverfahren für die gerichtlichen Gebphren die vorgerichtlcihen Gebühren welche von der Mdt gezahlt wurden angeben?

Re: Kostenfestsetzungsverfahren VKH für Unterhalt

Verfasst: 28.01.2020, 14:18
von Adora Belle
§55 Abs.5 RVG

Re: Kostenfestsetzungsverfahren VKH für Unterhalt

Verfasst: 28.01.2020, 16:13
von RA-Tübingen
Ich meine die vorgerichtlichen Gebühren? Muss ich die angeben, wenn es danach zu einem VKH verfahren kommt und VKH bewilligt wird?

Re: Kostenfestsetzungsverfahren VKH für Unterhalt

Verfasst: 28.01.2020, 16:23
von Adora Belle
Steht doch da. Du hast doch auch gelernt, Normen zu lesen.

(5) 1§ 104 Abs. 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. 2Der Antrag hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. 3Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und bei Wertgebühren auch der zugrunde gelegte Wert anzugeben. 4Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach der Antragstellung erhalten hat, hat er unverzüglich anzuzeigen.