KFA gegen unterlegene Partei bei PKH

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LuisaJL
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#1

28.01.2020, 12:17

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon länger das Forum durchforstet und einige Beiträge zu meiner Frage gefunden, jedoch bin ich immer noch nicht ganz schlau daraus geworden :pfeif

Wir haben für unsere Mandatin PKH beantragt. Diese wurde bewilligt (ohne Raten). Nachdem die Beklagtenpartei keine Verteidigungsanzeige abgegeben hat, wurde ein Versäumnisurteil erlassen, wonach die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreit zu tragen hat.

Ich habe also eine entsprechende PKH-Abrechnugn an das Gericht gestellt. Die Regelvergütung übersteigt die PKH-Vergütung.

Stelle ich jetzt nach § 126 ZPO einen KFA über die Differenz? Und stelle ich diesen in eigenem Namen oder im Namen der Mandantschaft?

Liebe Grüße
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skugga
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#2

28.01.2020, 13:10

Jepp, Antrag nach § 126 ZPO - in eigenem Namen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
arioe
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#3

30.01.2020, 13:28

Interessante Sache, ich hätte gedacht man muss hier auf jeden Fall einen kompletten KFA stellen, da es ja sein kann, dass die Mandantin in einem Jahr Raten zahlen muss und wenn die Gegenseite die Kosten trägt, gibt es da ja kein Risiko. Denke ich da falsch? Das Gericht holt sich doch das Geld nicht bei der Gegenseite, oder?
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Adora Belle
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#4

30.01.2020, 13:34

Doch, natürlich. Soweit die Staatskasse kosten zahlt, geht der Erstattungsanspruch auf diese über, steht in §59 RVG.

Das Ausfallrisiko gibt es immer. Oder welches Risiko meinst Du?
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