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teilweise VKH bei Unterhalt

Verfasst: 09.01.2020, 09:36
von Badeschlappe26
Guten Morgen!

Leider habe ich in der Suche nichts gefunden, daher frage ich mal selbst an:

Ich habe in einer Unterhaltssache VKH bewilligt bekommen, "für eine Verteidigung gegen eine Unterhaltsforderung, welche über monatlich 500 € hinausgeht."

Der Streitwert wurde nun für das Verfahren auf 16.000,00 € festgesetzt. Bei dem Streitwert wurden keine Rückstände oder ähnliches mit eingerechnet (da haben die Anwälte im Termin wieder nicht aufgepasst, der STW hätte eigentlich bei über 30.000,00 € liegen müssen).

Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) oder bin ich falsch?

Re: teilweise VKH bei Unterhalt

Verfasst: 09.01.2020, 10:33
von Husky98
Badeschlappe26 hat geschrieben:
09.01.2020, 09:36
... Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) ...?
Ja.

Re: teilweise VKH bei Unterhalt

Verfasst: 09.01.2020, 10:56
von Badeschlappe26
Cool. Danke!