teilweise VKH bei Unterhalt
Verfasst: 09.01.2020, 09:36
Guten Morgen!
Leider habe ich in der Suche nichts gefunden, daher frage ich mal selbst an:
Ich habe in einer Unterhaltssache VKH bewilligt bekommen, "für eine Verteidigung gegen eine Unterhaltsforderung, welche über monatlich 500 € hinausgeht."
Der Streitwert wurde nun für das Verfahren auf 16.000,00 € festgesetzt. Bei dem Streitwert wurden keine Rückstände oder ähnliches mit eingerechnet (da haben die Anwälte im Termin wieder nicht aufgepasst, der STW hätte eigentlich bei über 30.000,00 € liegen müssen).
Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) oder bin ich falsch?
Leider habe ich in der Suche nichts gefunden, daher frage ich mal selbst an:
Ich habe in einer Unterhaltssache VKH bewilligt bekommen, "für eine Verteidigung gegen eine Unterhaltsforderung, welche über monatlich 500 € hinausgeht."
Der Streitwert wurde nun für das Verfahren auf 16.000,00 € festgesetzt. Bei dem Streitwert wurden keine Rückstände oder ähnliches mit eingerechnet (da haben die Anwälte im Termin wieder nicht aufgepasst, der STW hätte eigentlich bei über 30.000,00 € liegen müssen).
Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) oder bin ich falsch?