Guten Morgen!
Leider habe ich in der Suche nichts gefunden, daher frage ich mal selbst an:
Ich habe in einer Unterhaltssache VKH bewilligt bekommen, "für eine Verteidigung gegen eine Unterhaltsforderung, welche über monatlich 500 € hinausgeht."
Der Streitwert wurde nun für das Verfahren auf 16.000,00 € festgesetzt. Bei dem Streitwert wurden keine Rückstände oder ähnliches mit eingerechnet (da haben die Anwälte im Termin wieder nicht aufgepasst, der STW hätte eigentlich bei über 30.000,00 € liegen müssen).
Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) oder bin ich falsch?
teilweise VKH bei Unterhalt
- Badeschlappe26
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1007
- Registriert: 10.11.2009, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
Es grüßt
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3591
- Registriert: 06.03.2019, 15:27
- Beruf: Rechtspfleger
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Ja.Badeschlappe26 hat geschrieben: ↑09.01.2020, 09:36... Liege ich richtig, wenn ich sage, ich rechne jetzt VKH auf der Grundlage von 10.000,00 € ab (also 12 x 500,00 € = 6.000,00 € abgezogen von den 16.000,00 € für den nicht bewilligten Teil) ...?
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
- Badeschlappe26
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1007
- Registriert: 10.11.2009, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
Cool. Danke!
Es grüßt
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)