Antrag auf Zahlung Gebühren Pflichtverteidigung
Die Abrechnung für die zweite Instanz geht trotzem an die erste Instanz, oder?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Ja.
Ich mache es allerdings aus praktischen Gründen immer so, dass ich die Rechnung dort einreiche, wo sich die Akten befinden und bitte, die Rechnung zusammen mit den Akten dem Gericht der ersten Instanz zuzuleiten zwecks Bearbeitung. Der Rechtspfleger braucht beides für die Festsetzung.
Ich mache es allerdings aus praktischen Gründen immer so, dass ich die Rechnung dort einreiche, wo sich die Akten befinden und bitte, die Rechnung zusammen mit den Akten dem Gericht der ersten Instanz zuzuleiten zwecks Bearbeitung. Der Rechtspfleger braucht beides für die Festsetzung.