Beratungshilfe - AG verneint Geschäftsgebühr

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Pitt
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#1

12.12.2019, 08:44

Wir haben hier Berechtigungsscheine für "Steuerrecht, Einspruch gg. Steuerbescheide aus 2016 und 2017" und "Probleme mit dem Finanzamt (Rückerstattung)". Die Mandantin war mehrmals hier, hat einen Karton mit verschiedenen Quittungen, Bescheiden, Fortbildungsnachweisen etc. hereingereicht und wir haben die Einsprüche gefertigt und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Aussetzung der Vollstreckung gestellt, denen auch stattgegeben worden ist. Ich habe nun die Geschäftsgebühr nach 2503 VV RVG geltend gemacht und das Amtsgericht schreibt mir, die Mandantin hätte die Schreiben nach den Beratungsgesprächen auch selbst erstellen können. Wir sollen die Anträge auf Beratung reduzieren. :augenreib
Hat jemand Tipps, wie ich das AG umstimmen kann? Ich habe jetzt Kopien der von der Mandantin hereingereichten Unterlagen und den weiteren Schriftverkehr mit dem Finanzamt für das AG bereitgestellt und habe vor, zu argumentieren, dass auch bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher eine schlichte Beratung nicht ausreicht, damit er ohne weitere Hilfe Schriftverkehr mit dem Finanzamt führt und prüfen kann, welche Unterlagen/Informationen/Formulierungen für eine Abänderung der Steuerbescheide erforderlich sind.
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Adora Belle
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#2

12.12.2019, 10:06

Ja, genau so. Wenn rechtliche Ausführungen notwendig waren, die die Mandantin auch nach Beratung schlichtweg nicht selbst verfassen kann, dann ist die 2503 zu erstatten. Das ist eine ganz neue Masche, und ich denke Du solltest kräftig gegenhalten.
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