VKH mit Raten bewilligt - Verstehe Abrechnungsteil nicht!?

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Coco Lores
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#1

20.11.2019, 11:05

Hallo liebe Foreno`s,

es ist wieder soweit...ich hab ein riesiges Brett vor`m Kopf bzw. absolut keine Ahnung, weil ich mich mit VKH gar nicht auskenne :sad: :oops: :pfeif

Folgendes Problem, das ich habe:

Unserer Mandantin wurde VKH für die Scheidung gewährt mit Ratenzahlung.
In der Entscheidung ist die Berechnung des Einkommens etc. soweit verstehe ich das auch alles.

Dann steht aber unter Punkt "D Ungedeckte Kosten der Prozessführung" schon was von 1.053,15 € Anwaltskosten? Die Gerichtsgebühren sind mir klar, aber wie können denn da schon Anwaltskosten stehen, wenn wir noch gar nichts geltend gemacht haben? Vor allem kann ich die Höhe nicht nachvollziehen :kopfkratz

Der Scheidungsantrag wurde mittlerweile vom Antragsteller zurückgenommen. Bekommen wir da außer der 1,3 VG noch irgendwas anderes?

Ich hätte jetzt ganz normal die 1,3 VG + PTE+ USt geltend gemacht und festsetzen lassen. (Hierzu wurden wir übrigens in einem späteren, gesonderten Schreiben aufgefordert).

Bin total überfordert, weil ich noch nie was mit VKH zu tun hatte. Bitte helft mir :pfeif :thx
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#2

20.11.2019, 11:30

Ich weiß nicht, woher das Gericht die Summe nimmt. Du teilst ja auch den Streitwert nicht mit, das macht es schwierig, etwas dazu zu sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei den ungedeckten Kosten der Prozessführung um §115 Abs.4 ZPO geht. Wenn nämlich die zu erwartenden Kosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, dann wird keine PKH bewilligt, weil dem Antragsteller die Zahlung der Kosten zuzumuten ist, obwohl er an sich PKH-berechtigt wäre.

Deine beabsichtigte Vergütungsberechnung stimmt. Für die Rücknahme gibt es nur dann eine gesonderte Aussöhnungsgebühr, wenn der RA an einer Versöhnung der Parteien mitgewirkt hat.
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#3

20.11.2019, 11:39

Der Streitwert wurde auf 5.500,00 € festgesetzt
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#4

20.11.2019, 11:43

Wir waren auch gar nicht die antragstellende Partei, müssen wir dann überhaupt die Gerichtsgebühren zahlen?

In dem Abrechnungsteil steht unter Punkt D Folgendes:

Verfahrenswert 5.500,00 €

Rechtsanwaltskosten 1.053,15 €
Gerichtsgebühren 330,00 €
Auslagen 0,00 €

Kosten der Prozessführung 1.385,15 €

Ungedeckte Kosten: 1.383,15 - 0
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#5

20.11.2019, 11:45

Coco Lores hat geschrieben:
20.11.2019, 11:39
Der Streitwert wurde auf 5.500,00 € festgesetzt
Dann klingt der Betrag von 1053,15 nach 1,3 VG + 1,2 TG + Umsatzsteuer, als zu erwartende Anwaltskosten (wobei die Auslagenpauschale wohl vergessen wurde).
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#6

20.11.2019, 11:48

Na meine Vermutung steht oben. Wie das Gericht auf den Wert kommt weiß ich allerdings auch nicht. Dürfte für Euch aber auch egal sein, es wurden ja Raten bewilligt. Du solltest sofort auch die Abrechnung nach §50 mit einreichen, damit entsprechende Raten eingezogen werden können.
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#7

20.11.2019, 11:50

... hat geschrieben:
20.11.2019, 11:45
Coco Lores hat geschrieben:
20.11.2019, 11:39
Der Streitwert wurde auf 5.500,00 € festgesetzt
Dann klingt der Betrag von 1053,15 nach 1,3 VG + 1,2 TG + Umsatzsteuer, als zu erwartende Anwaltskosten (wobei die Auslagenpauschale wohl vergessen wurde).
Also sind das bisher nur fiktive Kosten. Wenn ich meine Gebühren festsetzen lasse, wird sich das nochmal ändern nehme ich an?!

Jetzt fällt der Groschen :patsch Vielen Dank an euch zwei :thx

Allerdings muss ich doch die Gerichtsgebühren auch nicht zahlen, wenn ich nicht Antragsteller bin oder?
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#8

20.11.2019, 11:50

Coco Lores hat geschrieben:
20.11.2019, 11:43
Wir waren auch gar nicht die antragstellende Partei, müssen wir dann überhaupt die Gerichtsgebühren zahlen?
Das richtet sich nach der Kostengrundentscheidung.
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#9

20.11.2019, 11:55

Adora Belle hat geschrieben:
20.11.2019, 11:48
Na meine Vermutung steht oben. Wie das Gericht auf den Wert kommt weiß ich allerdings auch nicht. Dürfte für Euch aber auch egal sein, es wurden ja Raten bewilligt. Du solltest sofort auch die Abrechnung nach §50 mit einreichen, damit entsprechende Raten eingezogen werden können.
Was genau bedeutet das? Ich hab es echt noch nie gemacht und mein Chef ist auch Neuling was das angeht :roll: :oops:
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#10

20.11.2019, 12:19

PKH-Abrechnungsformular runterladen, wenn ihr keine Software nutzt, ausfüllen mit den PKH- und den Regelgebühren und einreichen. Das Abrechnungsformular ist eigentlich selbsterklärend.
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