Das bedeutet, dass Du vorsorglich auch gleich die Wahlanwaltskosten anmeldest, damit das Gericht die Raten bis zu diesem Betrag - eventuell zuzüglich anteiliger Gerichtskosten - einzieht und zu gegebener Zeit an Euch auszahlt.Coco Lores hat geschrieben: ↑20.11.2019, 11:55Was genau bedeutet das? Ich hab es echt noch nie gemacht und mein Chef ist auch Neuling was das angehtAdora Belle hat geschrieben: ↑20.11.2019, 11:48Na meine Vermutung steht oben. Wie das Gericht auf den Wert kommt weiß ich allerdings auch nicht. Dürfte für Euch aber auch egal sein, es wurden ja Raten bewilligt. Du solltest sofort auch die Abrechnung nach §50 mit einreichen, damit entsprechende Raten eingezogen werden können.
VKH mit Raten bewilligt - Verstehe Abrechnungsteil nicht!?
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So ganz verstanden hab ich das zwar noch nicht, aber ich weiß zumindest was zu tun ist (hoffe ich).
Jetzt fülle ich grade das Formular aus und stolpere aber über die letzte Spalte "festzusetzen auf EUR" - Muss ich da auch was eintragen und wenn ja was?
Außerdem ist ganz unten die letzte Zeile "Anspruch auf weitere Vergütung nach Maßgabe des § 50 RVG" - Was kommt denn da noch rein? Die Differenz zwischen Vergütung und Regelvergütung?
Jetzt fülle ich grade das Formular aus und stolpere aber über die letzte Spalte "festzusetzen auf EUR" - Muss ich da auch was eintragen und wenn ja was?
Außerdem ist ganz unten die letzte Zeile "Anspruch auf weitere Vergütung nach Maßgabe des § 50 RVG" - Was kommt denn da noch rein? Die Differenz zwischen Vergütung und Regelvergütung?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Nein, die Spalte ist für das Gericht.Coco Lores hat geschrieben: ↑20.11.2019, 14:32... Jetzt fülle ich grade das Formular aus und stolpere aber über die letzte Spalte "festzusetzen auf EUR" - Muss ich da auch was eintragen und wenn ja was? ...
Genau.Coco Lores hat geschrieben: ↑20.11.2019, 14:32... Außerdem ist ganz unten die letzte Zeile "Anspruch auf weitere Vergütung nach Maßgabe des § 50 RVG" - Was kommt denn da noch rein? Die Differenz zwischen Vergütung und Regelvergütung?
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Huch da war ich mal gar nicht so dumm
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Das Gericht hat offenbar die Anlage 2 zu den DB-PKH genutzt. Dort lassen sich die voraussichtlichen Verfahrenskosten in familiengerichtlichen Verfahren ablesen, mit oder ohne anwaltliche Vertretung. Das bietet sich immer für die Erstellung eines vorläufigen Ratenplans an
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Muss ich ein Häkchen setzen bei "Ich versichere, dass sich der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet"?
Ich würde mal sagen nein, oder?
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Das ist nur in den Fällen des §45 Abs.2 RVG erforderlich. Ich nutze keine Formulare, aber mein Mustertext heisst "ich versichere, soweit erforderlich, dass..." Es schadet also nicht, das anzukreuzen.
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Vielen Dank Adora Belle!
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