Pflichtverteidigung
Verfasst: 15.11.2019, 15:23
Hallo, kann mir jemand sagen bis wann man eine Pflichtverteidigung tatsächlich beantragen kann? Ich hatte den Mandanten in der ersten Instanz und in der ersten Instanz wurde er freigesprochen und die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Erst jetzt im Berufungsverfahren habe ich beantragt mich als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Nun hat der Mandant mir mitgeteilt dass er kein Geld hat die erste Instanz zu bezahlen. Eigentlich gemäß dem Freispruch würden ja ohnehin die Gebühren vom Staat zu erstatten sein. Bekomme ich die auch wenn er im Berufungsverfahren verurteilt wird? Dann doch nicht.
Kann ich jedoch wenn er jetzt in der zweiten Instanz verurteilt wird noch rückwirkend die pflichtverteidigung auch für die erste Instanz beantragen?
Nun hat der Mandant mir mitgeteilt dass er kein Geld hat die erste Instanz zu bezahlen. Eigentlich gemäß dem Freispruch würden ja ohnehin die Gebühren vom Staat zu erstatten sein. Bekomme ich die auch wenn er im Berufungsverfahren verurteilt wird? Dann doch nicht.
Kann ich jedoch wenn er jetzt in der zweiten Instanz verurteilt wird noch rückwirkend die pflichtverteidigung auch für die erste Instanz beantragen?