PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
LiLoReNo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 10.01.2015, 16:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#11

28.10.2019, 16:41

Danke für Deine schnelle Hilfe!
LiLoReNo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 10.01.2015, 16:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#12

29.10.2019, 09:21

Guten Morgen,

eine Frage hätte ich diesbezüglich noch:

Im Vergleich steht: "Die Kosten des Rechtsstreits UND des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
D. h., dass ein Kostenausgleichsantrag über die Gerichtskosten erfolgen müsste. Aber wie verhält sich das mit der PKH?

LG Lilo
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

29.10.2019, 09:57

Die PKH hat damit nichts zu tun. Kosten gegeneinander aufgehoben heißt: jeder trägt seine Rechtsanwaltskosten selbst. Wenn Eure Kosten über die PKH abgedeckt sind, bekommt Ihr die Kosten durch die Staatskasse.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten