Beschwerde gegen Einmalzahlung PKH

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Tatjana H.
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#1

25.10.2019, 08:42

Guten morgen zusammen,

ich muss mal was ganz doofes fragen, weil ich das noch nie hatte.

Ich weiß, dass wenn die PKH abgelehnt wird, man dagegen Beschwerde einlegen kann und dann direkt in der Begründung die Gründe für die Beschwerde darlegen muss.

Was aber ist, wenn ich mich gegen die Einmalzahlung wenden will??
Fall ist:
Wir haben eine Mandantin, die soll eine Einmalzahlung leisten, weil sie in einem Rechtsstreit, für den sie PKH hatte, eine große Vergleichssumme bekommen hat. Soweit, so gut. ABER: Das Gericht hat sich hier komplett verrechnet um ca. 7000,00 €.
Das habe ich telefonisch auch schon versucht zu regeln und gebeten, dass man mir die Berechnung zukommen lässt. Diese habe ich bekommen, kann damit aber gar nichts anfangen, weil keinerlei Erklärung beiliegt. Und die entsprechende Sachbearbeiterin ist schwerer zu erreichen als der Papst.

Die Beschwerdefrist von einem Monat ist mir klar. Aber muss ich da auch direkt begründen?? Ich kann denen ja nur schreiben, was ich ausgerechnet habe und um Neuberechnung bitten, oder?

Vielen Dank :)
Tatjana

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jojo
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#2

25.10.2019, 09:22

Nein, du kannst die sB einlegen und schreiben, dass die Berechnung fehlerhaft erscheint. Um zu prüfen, ob du die sB aufrecht erhältst, bittest du um Erläuterung der Einmalzahlung.
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