PKH - vorger. 2300 erhalten

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#1

18.10.2019, 16:24

Hallo zusammen,

wir haben hier eine PKH-Sache, die jetzt durch Vergleich beendet wurde. Jetzt soll ich PKH-Abrechnung machen.

MA hat PKH ohne Raten bewilligt bekommen. Mit Vergleich werden die Kosten aufgehoben. Mandant bekommt Betrag x. SW wurde auf 5600 € festgesetzt, kein überschießender Vergleichswert.

Im Vergleich steht, dass MA vorgerichtliche RA-Gebühren i. H. v. 334,75 € bekommt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich diese anrechnen muss.

Nur wie?

Ich habe jetzt schon das PKH-Abrechnungs Formular in RA-Micro ausgefüllt und auf der ersten Seite angehakt, dass wir 334,75 € erhalten haben.

Macht das Gericht die Anrechnung selbst?

Vielen Dank schonmal und sonnige Grüße
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Feldhamster
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#2

18.10.2019, 18:06

Ich weiß nicht, wie die Anrechnung in RA-Micro geht. Angerechnet werden muss aber, da hast du recht. Jedoch beachte bitte (ergibt sich nicht klar aus deinem Sachverhalt), dass nur die hälftige Geschäftsgebühr angerechnet werden muss und nicht die vollständigen außergerichtlichen Gebühren.

In der Vergangenheit habe ich das Abrechnungsformular von Annotext nie benutzt, sondern mir eine eigene Mustervorlage erstellt. Ich habe dann im Text angeben können, dass eine Geschäftsgebühr in Höhe von netto xxx gezahlt wurde, die zur Hälfte und somit in Höhe von yyy anzurechnen ist. In der Kostenberechnung habe ich dann diesen yyy-Betrag von der Verfahrensgebühr händisch abgezogen. Der Abzug muss ja auch erfolgen, da sich der USt-Betrag ändert. Ich habe nie erlebt, dass das Gericht von sich aus die Anrechnung vornimmt.
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#3

19.10.2019, 11:48

Feldhamster hat geschrieben:
18.10.2019, 18:06
Ich weiß nicht, wie die Anrechnung in RA-Micro geht. Angerechnet werden muss aber, da hast du recht. Jedoch beachte bitte (ergibt sich nicht klar aus deinem Sachverhalt), dass nur die hälftige Geschäftsgebühr angerechnet werden muss und nicht die vollständigen außergerichtlichen Gebühren.

In der Vergangenheit habe ich das Abrechnungsformular von Annotext nie benutzt, sondern mir eine eigene Mustervorlage erstellt. Ich habe dann im Text angeben können, dass eine Geschäftsgebühr in Höhe von netto xxx gezahlt wurde, die zur Hälfte und somit in Höhe von yyy anzurechnen ist. In der Kostenberechnung habe ich dann diesen yyy-Betrag von der Verfahrensgebühr händisch abgezogen. Der Abzug muss ja auch erfolgen, da sich der USt-Betrag ändert. Ich habe nie erlebt, dass das Gericht von sich aus die Anrechnung vornimmt.

Ich habe auch keine Ahnung, wie RAM da die Anrechnung macht. Ich werde das einfach händisch einbuchen.

Vielen Dank!!!
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Liesel
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#4

21.10.2019, 10:06

Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Differenzvergütung. Vorliegend dürfte daher nichts mehr übrig bleiben zur Anrechnung auf die PKH-Vergütung.
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#5

21.10.2019, 19:02

Liesel hat geschrieben:
21.10.2019, 10:06
Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Differenzvergütung. Vorliegend dürfte daher nichts mehr übrig bleiben zur Anrechnung auf die PKH-Vergütung.
Vielen Dank Liesel für Deine Antwort.

Meinst du § 50 II RVG?

Wie würdest Du die Abrechnung stellen?

Ich hätte es jetzt so gemacht:

PKH-Vergütung:

3100 (PKH-Gebühren)
3104 (PKH-Gebühren)
1003 (PKH-Gebühren)
Post und Telekommunikation
MwSt.

Wahlanwaltsgebühren:
wie oben, nur die üblichen Gebührensätze

PKH-Gebühren - Wahlanwaltsgebühren = Differenz
abzgl. Vorschuss

Die genauen Gebühren rechne ich morgen aus, aber wenn - wie du schreibst - nichts mehr übrig bleibt, dann kann ich die volle Vergütung der PKH-Gebühren ohne Anrechnung von der Staatskasse verlangen?
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#6

21.10.2019, 20:44

148 hat geschrieben:
21.10.2019, 19:02



PKH-Gebühren - Wahlanwaltsgebühren = Differenz
abzgl. Vorschuss


... anders rum ... Wahlanwaltsgebühren - PKH-Gebühren ;)

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Liesel
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#7

22.10.2019, 14:01

Du gehst unter Gebühren auf Kostenfestsetzungsanträge - danach auf KfA PKH - bestätigst dann, dass du die Wahlanwaltsvergütung mit berechnen müsstest. Wenn du die Gebühren eingegeben hast und auf die nächste Seite gehst, steht dort "Anrechnungsguthaben Geschäfts-/Verfahrensgebühr". Hier trägst du als Gebührensatz 1,3 ein (sofern dies so zutreffend ist) und die Höhe der Geschäftsgebühr. Die Verrechnung macht RAM dann automatisch.
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#8

24.10.2019, 19:21

Liesel hat geschrieben:
22.10.2019, 14:01
Du gehst unter Gebühren auf Kostenfestsetzungsanträge - danach auf KfA PKH - bestätigst dann, dass du die Wahlanwaltsvergütung mit berechnen müsstest. Wenn du die Gebühren eingegeben hast und auf die nächste Seite gehst, steht dort "Anrechnungsguthaben Geschäfts-/Verfahrensgebühr". Hier trägst du als Gebührensatz 1,3 ein (sofern dies so zutreffend ist) und die Höhe der Geschäftsgebühr. Die Verrechnung macht RAM dann automatisch.
Vielen Dank Liesel, hat super geklappt mit dem Formular
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