Seite 1 von 2

Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 18.10.2019, 08:46
von Manifesto90
Guten Morgen zusammen! Ich stehe hier seit gestern vor einem Abrechnungsproblem und wir kommen alle nicht auf die Lösung. Deswegen meine Frage an euch, zuerst jedoch der Fall:

Wir vertreten Eheleute in einem Verfahren, diese sind Beklagte. Wir haben für die beiden PKH beantragt. Streitwert 9000 €. Nun jedoch hat die RSV mitgeteilt, dass sie bis zu einem Teil-Streitwert (6000 €) Deckungszusage erteilt. Für den restlichen Streitwert (3000 €) nimmt mein Chef den PKH-Antrag zurück. Für die 3000€ gewährt das Gericht auch PKH.

Für mich ist klar, aus den 6000€ kann ich "ganz normal" mit der RSV abrechnen. Wie mache ich das aber mit den restlichen 3000€ über die PKH-Abrechnung? Mein Chef sagte als erstes, "einfach eine PKH-Abrechnung mit Streitwert 3000€ machen". Das kann aber schon gar nicht stimmen, da würden wir viel mehr bekommen also aus den gesamten 9000€ Wahlanwaltsgebühren.

Ich würde es gerne richtig machen, komme aber nicht auf den Gedankenblitz, was nun logisch ist. Hatte da schonmal jemand und wie rechne ich ab? Ich würde euch gern eine Lösung vorgeben..aber ich habe leider keine :patsch

Liebe Grüße und bald allen ein schönes Wochenende!

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 21.10.2019, 11:02
von Anahid
Ich finds aber eigentlich schon traurig, dass Du nicht mal im Ansatz einen Lösungsvorschlag machen kannst. Als Rechtsfachwirtin sollte man schon dazu in der Lage sein.

Unabhängig davon, dass Dein Sachverhalt schon nicht klar ist. Streitwert 9.000,00 € - RSV bewilligt bis 6.000,00 € - Klagerücknahme über 3.000,00 € - Was willst Du denn da über die PKH abrechnen? Nach dem Sachverhalt müsste doch die RSV alles zahlen. :kopfkratz

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 21.10.2019, 11:17
von Liesel
@Anahid: Der PKH-Antrag wurde auf 3.000,00 Euro beschränkt. Klagerücknahme erfolgte nicht.

Ich warte auch erstmal auf einen Vorschlag.

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 21.10.2019, 13:27
von Anahid
Wer lesen kann ist klar im Vorteil :mrgreen:

Also SW 9.000,00 €; 6.000,00 € über RSV und 3.000,00 € über PKH gedeckt. Ist m.E. nicht schwer zu berechnen und ich hab hier - nur mal so anmerk - nichts mit PKH zu tun.

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 14:23
von Manifesto90
Okay:
Deswegen habe ich mich ja im letzten Schritt an euch gewendet:) Als Rechtsfachwirtin weiss man viel, stimmt! Und sollte man auch, aber manchmal steht man selbst als weitergebildete Kraft vor Aufgaben, da kommt man nicht weiter. Wie gesagt, ich habe lange überlegt und bin nicht drauf gekommen.
Ich dachte man kann sich untereinander austauschen, FALLS jemand schon so einen Fall hatte.
Aber klar hat es mit PKH etwas zu tun. Ich muss ja jetzt PKH abrechnen über die Teilbewilligung, und die muss ja richtig sein.
Wenn das noch niemand hatte, ist es auch völlig in Ordnung:) danke trotzdem für eure Zeit!

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 14:25
von Manifesto90
Ein Lösungsvorschlag bei uns im Büro war, die PKH über die ganzen 9000€ abzurechnen, die Zahlung der Rechtsschutz abzuziehen und den Rest von der Staatskasse zu fordern.
Der Betrag wäre dann nämlich niedriger als der Betrag aus 3000€ Streitwert. Ich hoffe man kann das so verstehen:)

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 14:32
von Adora Belle
Warum wollt Ihr weniger abrechnen, als Ihr verdient habt?

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 15:17
von Manifesto90
Ich darf aber nicht aus den 3000€ PKH abrechnen. Dann würde ich mehr bekommen als aus 9000 Wahlanwaltsgebühren.
Entschuldige, ich verstehs grad nicht wie ihr abrechnen würdet.

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 15:31
von Anahid
Mein Lösungsvorschlag (ohne mit PKH was zu tun zu haben) wäre, dass man zunächst die beiden Rechnungen gegenüberstellt (3000 über die PKH + 6.000,00 € über Mandant/RSV). Wie Dein Chef schon richtig sagt, darfst Du nicht mehr verdienen, als insgesamt die Regelgebühren nach einem Streitwert von 9.000,00 €.

Zum Vergleich:

PKH 1,3 VG SW 3000 = 261,30 €; Regelvergütung 1,3 VG SW 6000 = 460,20 €; gesamt also 721,50 €. Die 1,3 VG SW 9000 = 659,10 € ist aber um 62,40 € niedriger. Da die Staatskasse aber nur insoweit einzutreten hat, wie die Kosten nicht anderweitig beigetrieben werden können (vorliegend aber durch die RSV) kannst Du in die PKH-Abrechnung für die 1,3 VG nur einen Betrag n Höhe von 198,90 € aufnehmen. Damit bekommst Du dann über die PKH also 198,90 € + RSV 460,20 € = gesamt 659,10 € (1,3 VG aus 9.000 €).

Und auf diese Art "bastelst" Du Dir die PKH-Abrechnung zusammen.

Re: Teilkostenschutz RSV und Teil-PKH

Verfasst: 24.10.2019, 17:37
von Adora Belle
So ist es.