PKH, Mandant EU-Bürger
Verfasst: 05.09.2019, 15:13
Huhu,
mein Mandant ist kroatischer Staatsbürger und lebt mittlerweile auch wieder dort, kann aber gut Deutsch.
Verklagen wollen wir einen deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht (Pflichtteil nach in D geschlossener Ehe).
Ich habe jetzt etwas Probleme mit dem PKH-Antrag. Ich habe die Formulare schon gefunden für PKH mit Auslandsbezug und für die Übermittlung des Antrags (https://e-justice.europa.eu/content_leg ... -157-de.do).
Eigentlich müsste ich ja mit dem Antrag bereits die Klage als Entwurf einreichen.
Wie läuft das jetzt? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
Schick ich dem Mandanten den Klage-Entwurf auf Deutsch, der füllt den Antrag auf kroatisch aus und gibt ihn in Kroatien ab und dann warten wir, bis das alles seinen Gang geht?
Oder kann ich ihn auch das EU-PKH-Formular auf deutsch ausfüllen lassen und dann direkt hier bei Gericht einreichen?
Oder kann ich ihn sogar das DE-Formular ausfüllen lassen, weil er hier in D schon einen Anwalt hat?
Nach § 1078 ZPO muss ich die Anlagen ja übersetzen lassen. Kann ich das die Mandantin selbst machen lassen? Das geht aus dem Gesetz irgendwie nicht hervor.
Musielak schreibt dazu nur:
"Unterfällt der Fall der Richtlinie und beantragt der Antragsteller hier direkt PKH (was bedeuten würde, dass man auch direkt in D PKH beantragen könnte), müssen bereits im PKH-Verfahren erforderliche Übersetzungskosten hier von der Staatskasse übernommen werden."
Kann ich die Unterlagen dann unübersetzt an das Gericht schicken und um Übersetzung bitten, bzw. muss ich ja irgendwie schon PKH für die Übersetzungskosten bekommen. Erfahrungen würden mir hier sehr helfen.
mein Mandant ist kroatischer Staatsbürger und lebt mittlerweile auch wieder dort, kann aber gut Deutsch.
Verklagen wollen wir einen deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht (Pflichtteil nach in D geschlossener Ehe).
Ich habe jetzt etwas Probleme mit dem PKH-Antrag. Ich habe die Formulare schon gefunden für PKH mit Auslandsbezug und für die Übermittlung des Antrags (https://e-justice.europa.eu/content_leg ... -157-de.do).
Eigentlich müsste ich ja mit dem Antrag bereits die Klage als Entwurf einreichen.
Wie läuft das jetzt? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
Schick ich dem Mandanten den Klage-Entwurf auf Deutsch, der füllt den Antrag auf kroatisch aus und gibt ihn in Kroatien ab und dann warten wir, bis das alles seinen Gang geht?
Oder kann ich ihn auch das EU-PKH-Formular auf deutsch ausfüllen lassen und dann direkt hier bei Gericht einreichen?
Oder kann ich ihn sogar das DE-Formular ausfüllen lassen, weil er hier in D schon einen Anwalt hat?
Nach § 1078 ZPO muss ich die Anlagen ja übersetzen lassen. Kann ich das die Mandantin selbst machen lassen? Das geht aus dem Gesetz irgendwie nicht hervor.
Musielak schreibt dazu nur:
"Unterfällt der Fall der Richtlinie und beantragt der Antragsteller hier direkt PKH (was bedeuten würde, dass man auch direkt in D PKH beantragen könnte), müssen bereits im PKH-Verfahren erforderliche Übersetzungskosten hier von der Staatskasse übernommen werden."
Kann ich die Unterlagen dann unübersetzt an das Gericht schicken und um Übersetzung bitten, bzw. muss ich ja irgendwie schon PKH für die Übersetzungskosten bekommen. Erfahrungen würden mir hier sehr helfen.