PkH abrechnen

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sunshine68
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#1

03.09.2019, 15:13

Hallo,

kennt sich jemand mit Pkh aus? Ich habe folgendes Problem: Wir vertreten zwei Beklagte. Der erste Beklagte hat Pkh erhalten, hinsichtlich des zweiten Beklagten wurde das Verfahren unterbrochen, da hier das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sodann erging bezgl. des Beklagten zu 1) ein Teilanerkenntnis- und Teilurteil in 2018 (Klageabweisung).
Nunmehr wurde hinsichtlich des Beklagten zu 2. die Unterbrechung in 2019 aufgehoben, da das Insolvenzverfahren beendet ist. Es wurden wechselseitige SS gewechselt (die gleichen wie bei dem Beklagten zu 1)). Auch hier erging jetzt ein Teil-Anerkenntnisurteil. Im darauf ergangenen Schlussurteil wurde die Kosten gequotelt.
Meine Chefin meinte jetzt, ich könnte zweimal Pkh abrechnen, schließlich hätte sie zwei mal (wenn auch identische) Arbeit gehabt. Meiner Meinung nach können wir doch aber nur einmal Pkh abrechnen mit Erhöhungsgebühr. (Das Verfahren lief bei Gericht unter ein und dem selben Aktenzeichen).

Kennt sich jemand aus? Danke.
Feldhamster
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#2

03.09.2019, 18:49

Wurde dem Beklagten zu 2) denn überhaupt PKH bewilligt? Davon schreibst du nichts.

Sollte Bewilligung erfolgt sein, schließe ich mich deiner Meinung an. Es sind keine zwei Verfahren, sondern es ist nur ein Verfahren.
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paralegal6
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#3

03.09.2019, 21:38

Öh, nur so am Rande... Anerkenntnis? Wäre das nicht eine Insolvenzforderung oder wie wurde das Verfahren beendet? Ansonsten wie Feldhamster
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sunshine68
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#4

05.09.2019, 10:30

Danke, für eure Antwort. Dem Beklagten zu 2) wurde auch pkh bewilligt.
Ich würde auch nur eine Abrechnung mit Erhöhungsgebühr machen, alles andere erscheint mir nicht logisch zu sein
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