Kostenfestsetzungsantrag für den Nebenkläger gegen die Angeklagten
Verfasst: 29.08.2019, 06:57
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich benötige Eure Hilfe bei der Formulierung des Antrages für die Festsetzung der Wahlanwaltsgebühren:
Wir haben einen Nebenkläger gegen zwei Angeklagte im Revisionsverfahren vertreten. Dann hat der BGH durch Beschluss entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten nach § 349 (2) StPO als unbegründet verworfen werden.
"Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern durch seine Revision jeweils entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen."
Die Pflichtverteidigergebühren haben wir bereits festgesetzt. Nun möchten wir noch die Wahlanwaltsgebühren festsetzen lassen. Hierzu hatte ich beantragt: "die weitere Vergütung für den Nebenkläger, Max Mustermann, wie nachstehend" festsetzen zu lassen.
Der Rechtspfleger schreibt mir nun, dass mein Antrag nicht schlüssig sei und verweist auf § 53 (2) RVG. Es würde auch insbesondere die Angabe fehlen, gegen wen die Festsetzung von notwendigen Auslagen beantragt wird.
Ich habe das Gefühl, als stünde ich gerade wie der Ochs vor'm Berg und stell mich einfach zu dusselig an. HILLLFFFE!!! Wie schreibt Ihr Eure Anträge?
Ich danke Euch schon mal vorab
ich benötige Eure Hilfe bei der Formulierung des Antrages für die Festsetzung der Wahlanwaltsgebühren:
Wir haben einen Nebenkläger gegen zwei Angeklagte im Revisionsverfahren vertreten. Dann hat der BGH durch Beschluss entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten nach § 349 (2) StPO als unbegründet verworfen werden.
"Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern durch seine Revision jeweils entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen."
Die Pflichtverteidigergebühren haben wir bereits festgesetzt. Nun möchten wir noch die Wahlanwaltsgebühren festsetzen lassen. Hierzu hatte ich beantragt: "die weitere Vergütung für den Nebenkläger, Max Mustermann, wie nachstehend" festsetzen zu lassen.
Der Rechtspfleger schreibt mir nun, dass mein Antrag nicht schlüssig sei und verweist auf § 53 (2) RVG. Es würde auch insbesondere die Angabe fehlen, gegen wen die Festsetzung von notwendigen Auslagen beantragt wird.
Ich habe das Gefühl, als stünde ich gerade wie der Ochs vor'm Berg und stell mich einfach zu dusselig an. HILLLFFFE!!! Wie schreibt Ihr Eure Anträge?
Ich danke Euch schon mal vorab