PKH-Antrag - Schmerzensgeld
Verfasst: 28.08.2019, 17:30
Hallo ihr Lieben!
Ich habe aktuell einen Fall bei dem ich Hilfe brauchen würde:
Muss gestehen, dass ich mit PKH seit meiner Ausbildung vor langer langer Zeit nichts mehr zu tun hatte.
Aktuell habe ich einen jungen Mandanten, der einen schweren Unfall hatte. Die gegn. Haftpflicht hat außergerichtlich Schmerzensgeld bezahlt. Jetzt werden wir jedoch Klage einreichen, da ein Drittel von der gegn. Haftpflicht abgezogen worden ist. Er selbst hat nur sehr geringes Einkommen weshalb er sich nicht mal die Gerichtskosten leisten könnte, wenn er das Schmerzensgeld nicht auf dem Konto hätte. Es kann aber ja nicht Sinn der Sache sein mit diesem Geld den Prozess zu finanzieren.
Frage:
Mandant hat ja an sich Geld auf dem Konto -> Schmerzensgeld
Wie würdet ihr das im PKH-Antrag verarbeiten? Unter E - Bruttoeinnahmen - 2. Haben Sie andere Einnahmen? auch einmalige oder unregelmäßige angeben und als Schmerzensgeld aus dem laufenden Verfahren benennen? und beim Bankkonto dann auf diesen Punkt verweisen?
Möchte meinem Mandanten da so gut wie möglich helfen, dass es bei der Überprüfung bei Gericht gar keine Zweifel gibt.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Rückmeldungen
Ich habe aktuell einen Fall bei dem ich Hilfe brauchen würde:
Muss gestehen, dass ich mit PKH seit meiner Ausbildung vor langer langer Zeit nichts mehr zu tun hatte.
Aktuell habe ich einen jungen Mandanten, der einen schweren Unfall hatte. Die gegn. Haftpflicht hat außergerichtlich Schmerzensgeld bezahlt. Jetzt werden wir jedoch Klage einreichen, da ein Drittel von der gegn. Haftpflicht abgezogen worden ist. Er selbst hat nur sehr geringes Einkommen weshalb er sich nicht mal die Gerichtskosten leisten könnte, wenn er das Schmerzensgeld nicht auf dem Konto hätte. Es kann aber ja nicht Sinn der Sache sein mit diesem Geld den Prozess zu finanzieren.
Frage:
Mandant hat ja an sich Geld auf dem Konto -> Schmerzensgeld
Wie würdet ihr das im PKH-Antrag verarbeiten? Unter E - Bruttoeinnahmen - 2. Haben Sie andere Einnahmen? auch einmalige oder unregelmäßige angeben und als Schmerzensgeld aus dem laufenden Verfahren benennen? und beim Bankkonto dann auf diesen Punkt verweisen?
Möchte meinem Mandanten da so gut wie möglich helfen, dass es bei der Überprüfung bei Gericht gar keine Zweifel gibt.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Rückmeldungen