Sof. Beschw. gegen VKH-Beschluss

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Nicolex3
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#1

06.08.2019, 11:22

Hallo ihr Lieben :)
Ich habe eine Frage. Und zwar haben wir vom Amtsgericht einen VKH-Ablehnungsbeschluss bekommen mit der Begründung, dass der Antragsgegner einen Verfahrenskostenvorschuss leisten könnte. Jetzt ist es aber wohl so, dass das Antragsgegner aufgrund seiner Verbindlichkeiten nicht in der Lage ist, diesen Vorschuss zu leisten. Dies hat er dem Amtsgericht auch schon mitgeteilt.

Kann ich gegen den Beschluss jetzt einfach sofortige Beschwerde einlegen und auf das Schreiben des Antragsgegners verweisen, dass er finanziell nicht in der Lage ist? Oder müssen wir Nachweise darüber erbringen, was der Gegner für Verbindlichkeiten hat oder ist das dann Aufgabe des Gerichts?

Danke schonmal für eure Hilfe :)
Husky98
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#2

06.08.2019, 12:06

Nicolex3 hat geschrieben:
06.08.2019, 11:22
... Kann ich gegen den Beschluss jetzt einfach sofortige Beschwerde einlegen und auf das Schreiben des Antragsgegners verweisen, dass er finanziell nicht in der Lage ist? ...
So würde ich erst einmal verfahren. Sollte das erstinstanzliche Gericht daraufhin nicht abhelfen, wird das Beschwerdegericht auf etwaige Bedenken oder nachzureichende Erklärungen oder Unterlagen hinweisen.
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