Reisekosten im Wege der VKH

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Nicolex3
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#1

26.07.2019, 14:47

Hallo ihr Lieben,

in vorliegender Akte wurde Verfahrenskostenhilfe unter unserer Beiordnung bewilligt. Es handelt sich allerdings um ein 500km weit entferntes Gericht. Meine Frage ist jetzt, kann ich vorab irgendwas für unsere Mandantin an Reisekosten geltend machen? Und wie hoch sind dann die für uns zu erstatteten Kosten? Es kann doch eigentlich nicht zumutbar sein, dass man 1000km an einem Tag fährt, da müssten doch Übernachtungskosten auch abgedeckt sein oder?

Würde mich freuen, wenn jemand von euch schon so einen Fall hatte und mir weiter helfen könnte.
Danke schonmal und ein schönes Wochenende :)
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.07.2019, 15:26

Soweit es um Reisekosten Eurer Mandantin zu einem Gerichtstermin geht, könnt Ihr im Vorwege beantragen, dass eine Fahrkarte übersandt und, falls erforderlich, auch eine Übernachtung gebucht wird.

Bezüglich Eurer eigenen Reisekosten kommt es darauf an, ob Eure Beiordnung unter Einschränkungen erfolgt ist (zum Beispiel "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts"). Über die Entschädigung wird dann später im Festsetzungsverfahren nach Maßgabe des § 46 RVG entschieden.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Nicolex3
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#3

26.07.2019, 15:36

Danke für deine schnelle Hilfe. Hast du eventuell ein Muster des Antrags für die Reisekosten der Mandantin? Eine Anreise mit dem PKW wird wahrscheinlich nicht möglich sein oder?
Die Beiordnung im VKH-Beschluss ist ohne Einschränkung erfolgt.
CeNedra
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#4

26.07.2019, 15:36

Bei den Reisekosten kommt es immer auf die Zumutbarkeit an.

Wenn man vor 6 Uhr die Reise antreten müsste, ist dies nicht zumutbar. Nach 21 Uhr zu reisen auch nicht mehr. D.h. wenn man z.B. um 6 Uhr los muss und erst um 22 Uhr wieder daheim wäre, wäre eine Übernachtung angemessen. 800km an einem Tag sind zumindest zumutbar, das hängt scheinbar auch etwas vom Alter und von der Staugefahr auf der jeweiligen Strecke ab.

(https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 22992.html)

Aber unabhängig davon: Wie Husky sagt: Wenn eure Beiordnung eingeschränkt ist, gibts sowieso keine Übernachtungskosten und Fahrtkosten auch nur vom entferntesten Ort im Gerichtsbezirk (gut hier nachzulesen: https://gerichtsbezirke.de/Brosch%C3%BC ... e_2019.pdf)
Nicolex3
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#5

26.07.2019, 15:44

Da wir aber keine eingeschränkte Beiordnung haben, müsste ich doch die Reisekosten erstattet bekommen, oder? Also zumindest die günstigere Variante (Bahnticket oder km-Geld) Der Termin ist bereits um 10:00 Uhr morgens, sodass man eigentlich spätestens gegen 05:00 Uhr morgens los müsste. Also eigentlich unzumutbar.

Ich gehe eigentlich stark davon aus, dass unsere Mandantin mit der ganzen Familie im Auto anreisen möchte. Könnte ich auch beantragen, dass das Geld für das Ticket ausgezahlt wird oder übersendet das Gericht dann wirklich nur ein Ticket als solches? Mir stellt sich gerade auch die Frage, ob das Gericht verlangen könnte, dass man einen Terminsvertreter vor Ort bestimmt.
CeNedra
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#6

26.07.2019, 15:55

Ohne Einschränkungen bei der Beiordnung werden auch Reisekosten ersetzt.

Ja, um 5 Uhr morgens losfahren ist unzumutbar (sind da überhaupt schon ausreichend Puffer eingerechnet? Diese werden auch berücksichtigt).

D.h. Anreise am Vortrag und Übernachtung sollten angemessen sein. Angemessen ist in diesem Fall wohl nur ein günstiges, maximal 3-Sterne Hotel. Ich schau immer, dass meine Kosten
(Zug Hinfahrt mit Sparticket, Hotel und Zug Rückfahrt notgedrungen mit Flex-Preis) nicht die 0,30cent/km für die Hin- und Rückfahrt übersteigen. Dann darf sich auch niemand beschweren, wenn es teurer gewesen wäre, am gleichen Tag hin und zurück zu fahren. Frühstück im Hotel wird übrigens nur ersetzt, wenn es auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen ist, sondern einen Pauschalpreis darstellt.

Wenn ihr ganz sicher sein wollt, lasst euch die Notwendigkeit vor dem Termin nach § 46 II RVG vom Gericht bestätigen.
Nicolex3
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#7

26.07.2019, 16:07

Danke für die ganzen Antworten! :)

Reicht es, wenn ich dem Gericht dann einfach schreibe, dass wir höflich um Bestätigung bitten, dass die anfallenden Auslagen und Aufwendungen der Verfahrensbevollmächtigten im Wege der Verfahrenskostenhilfe erstattet werden? Oder muss ich direkt schon ausführen, dass die Uhrzeit unzumutbar ist (Mit eingerechnetem Puffer müsste man wsh. noch früher los als um 05:00 Uhr morgens)
Feldhamster
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#8

26.07.2019, 16:27

Bezüglich eurer Fahrt- und Abwesenheitskosten musst du das Gericht nicht vorher anschreiben. Aufgrund der unbeschränkten Beiordnung werden die Kosten später bei der VKH-Abrechnung gezahlt.

Bezüglich einer Fahrkarte für die Mandantin handhaben es die Gerichte unterschiedlich: einige stellen die Fahrkarte, andere bitten um Verauslagung und erstatten in bar am Verhandlungstag etc. Autokosten (=km) kenne ich zB wenn Mandant gehbehindert oder auf Begleitung angewiesen ist. Ruf am besten bei Gericht an und frage nach. Auf keinen Fall bekommt die Mandantin Geld für eine Anreise mit der gesamten Familie, letztere wird nicht am Verfahren beteiligt sein.
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