PKH Sozialgericht abrechnen

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Lisaeng
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#1

10.07.2019, 10:34

Hallo Ihr Lieben.


Ich habe wieder mal ein Problem.

Dem Mdt wurde PKH bewilligt und ich soll , diese nun abrechnen. Ich hab jetzt beim Gericht angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass es bei Sozialgerichtlichen Verfahren keinen Streitwert gibt. Wie soll ich denn jetzt abrechnen? Hat jemand eine Idee?

Soll ich mir den Streitwert einfach aussuchen? Meine Anwältin hat leider auch keine Idee. Sowas kommt ja so selten auch vor.
Ich möchte noch betonen, dass ich PKH zum ersten Mal abrechne....

Wäre für eure Tipps dankbar.
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Adora Belle
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#2

10.07.2019, 10:46

Meine Güte. Deine Anwältin hat keine Idee?

Das kommt nicht selten vor, sondern im Sozialrecht fallen regelmäßig Rahmengebühren statt Wertgebühren an. Habt Ihr mal zusammen ins RVG geschaut?

In sozialrechtlichen Sachen unterscheiden sich die normalen Gebühren und die PKH-Gebühren der Höhe nach nicht. Wenn Du einmal die richtigen Gebührenziffern gefunden hast, kannst Du also die PKH genauso abrechnen, wie Du auch gegenüber dem Mandanten abrechnen würdest.

Und geht mal bitte alle beide zu einem Gebührenseminar, das kann man ja nicht mit ansehen.
Lisaeng
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#3

10.07.2019, 10:57

Hä? Wieso antwortest du denn so gemein?
1. Ich mache das zum ersten Mal und meine Anwältin auch. (Die Angestellte, die jetzt in Rente ist hat sowas immer alleine abgerechnet.) Ist doch normal, dass meine Anwältin keine Idee hat.
In der Schule habe ich sowas leider nicht gelernt. Die ehemalige Mitarbeiterin ist leider im Urlaub sonst hätte ich sie ja angerufen und gefragt.

Ich möchte trotzdem nett bleiben und mich für deine Antwort bedanken.

Wir haben gemeinsam in die Schwarzwälder Gebührentabelle geschaut.

Da steht höchstens 420,00 €.

Gibt es ein Formular für die Abrechnung ( WEnn ich im RA Micro auf KFA PKH gehe, mache ich einen Kostenfestsetzungsantrag. Ist das richtig so?

SORRY, dass ich es nicht weiß und lernen will....
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Adora Belle
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#4

10.07.2019, 11:20

Weil ich es für unverantwortlich halte, Dich mit dem Kram so allein zu lassen. Insbesondere, wenn man als Anwalt selbst keine Ahnung hat. So kann man doch nicht dauerhaft vor sich hin stümpern. Und ein Anwalt, auch ein ganz frisch zugelassener, muss in der Lage sein, das Gesetz zu lesen. Oder sich entsprechende Unterstützung zu suchen. Ohne dass man beim Gericht anrufen muss, um nachzufragen, was man jetzt mit der PKH anfangen soll. Und das ist ja nicht die erste Frage, die Du stellst. Irgendwann entsteht halt ein Eindruck... Ihr benötigt keine einzelnen Antworten auf einzelne Fragen, sondern Ihr benötigt grundsätzlich eine umfassende Grundausbildung im Gebührenrecht.

BTT: Ich rechne nicht über RA-Micro ab, darum kann ich dazu nichts sagen. Ganz allgemein ist aber erstmal richtig, dass Du einen PKH-Vergütungsantrag stellst. Da Du nichts zum Sachverhalt schreibst, kann man zu den einzelnen angefallenen Gebühren nichts sagen. In der Regel Verfahrensgebühr und Terminsgebühr, vielleicht auch Einigung/Erledigung. Du musst bei Rahmengebühren das Ermessen nach §14 ausüben, es gibt eine Rahmenmitte, die häufig der Einfachheit halber geltend gemacht wird.
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#5

10.07.2019, 11:34

Danke.
Ich bin seit 5 Monaten hier tätig und wurde leider nie (weder in der Ausbildung noch hier wo ich gerade angestellt bin angelernt. Habe mir alles, was ich kann selbst beigebracht. Auf euch konnte ich auch immer zählen, wenn ich mal überhaupt nicht weiter kam.
Es kam bis heute nichts zurück. Zum Glück. In der Schule hatte ich sehr gute Noten. Ich habe mit einer 1 die Abschlussprüfungen bestanden. Problem ist nur, dass ich halt nie angelernt wurde..

Ich komm gerade aber durch deine Antwort irgendwie trotzdem nicht weiter. Wo finde ich diesen PKH Vergütungsantrag. Es ist nur eine 1,3 VG entstanden. Soll ich die Mittelgebühr nehmen?

Ich trau mich schon gar nicht mehr zu fragen.... aber habe gerade keine andere Wahl....
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Liesel
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#6

10.07.2019, 11:44

Es ist keine 1,3 VerfG entstanden, sondern eine 3102 VV RVG.

Hinsichtlich der Abrechnung über PKH: Gebühren - Kostenfestsetzungsanträge - KFA PKH
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#7

10.07.2019, 11:49

Danke...
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