Hallo ans Forum,
meine Mandantin erhält für ein nicht-leibliches Kind Pflegegeld (Jugendhilfe in Form von Vollzeitpflege, 48 SGB X).
Im Rahmen der Offenlegung ist dieses anzugeben und wenn ja, unter welchem Punkt?
Wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet?
Ich habe recherchiert und beide Meinungen gefunden - keine Anrechnung und Anrechnung des Erziehungsbeitrages?
Was ist richtig?
Herzlichen Dank und einen schönen Feierabend
Schachterlteufel
Pflegegeld für "fremdes" Kind als Einkommen
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Ich würde das Kind selbst unter "D" angeben und das Pflegegeld unter "E 2." = sonstige Einkünfte.
Anzugeben ist das Pflegegeld auf jeden Fall. Ob es dann als Einkommen angerechnet wird, ist anscheinend unterschiedlich. Nach dieser Entscheidung ja, wobei hierin auf andere Entscheidungen verwiesen wird:
https://openjur.de/u/678170.html
Du wirst es wohl ausprobieren müssen, welcher Meinung sich das für diesen Fall zuständige Gericht anschließt.
Anzugeben ist das Pflegegeld auf jeden Fall. Ob es dann als Einkommen angerechnet wird, ist anscheinend unterschiedlich. Nach dieser Entscheidung ja, wobei hierin auf andere Entscheidungen verwiesen wird:
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Du wirst es wohl ausprobieren müssen, welcher Meinung sich das für diesen Fall zuständige Gericht anschließt.
- paralegal6
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Das Pflegegeld gibt es es ja immer nur für nicht leibliche Kinder was meinst du mit Offenlegung? VAK oder pkh? Steuerrechtlich etc ist es kein Einkommen, in der vak kann ich es mir auch nicht wirklich anders vorstellen, ausser dass man einen Teil auf Miete angerechnet bekommt vielleicht, den Sachanteil und halt keinen Freibetrag hat
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@paralegal6: meine Mandantin muss einen VKH-PKH-Antrag ausfüllen und kam mit dieser Frage auf mich zu...
- paralegal6
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Da im Sachanteil Miete enthalten ist kann ich mir eine Teilanrechnung ggf vorstellen, hatte den Fall aber noch nicht
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@paralegal6: trotzdem, danke!
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hatte vllt jmd anderer im Forum schon mal den Fall oder hat eine Idee/Quelle?
- paralegal6
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