2 Kläger, nur einer PKH
Verfasst: 24.06.2019, 12:04
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier einen Fall, den ich so bis heute noch nicht hatte. Wir haben Klage erhoben, eine Partei zahlt ihre Kosten selbst, der anderen Partei wurde PKH bewilligt. Jetzt soll die Abrechnung gegenüber der Staatskasse gemacht werden. Ich habe jetzt mal etwas recherchiert, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Wie sieht denn hier die Abrechnung nun aus?
Alternative 1:
Ich berechne die Verfahrensgebühr + die Erhöhung und Terminsgebühr und stelle der Staatskasse hiervon die Hälfte in Rechnung, die zweite Hälte der Partei, die keine PKH hat.
Alternative 2:
Ich berechne die Verfahrensgebühr ohne Erhöhung + Terminsgebühr und die zweite Partei bezahlt nur die Erhöhungsgebühr.
Ich persönlich wäre für Alternative 1, ich habe jetzt aber mehrfach gelesen, daß die Staatskasse die komplette 1,3 VG und die komplette 1,2 TG zu zahlen hätte.
Wie sind denn hier Eure Erfahrungen?
Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag
ich habe hier einen Fall, den ich so bis heute noch nicht hatte. Wir haben Klage erhoben, eine Partei zahlt ihre Kosten selbst, der anderen Partei wurde PKH bewilligt. Jetzt soll die Abrechnung gegenüber der Staatskasse gemacht werden. Ich habe jetzt mal etwas recherchiert, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Wie sieht denn hier die Abrechnung nun aus?
Alternative 1:
Ich berechne die Verfahrensgebühr + die Erhöhung und Terminsgebühr und stelle der Staatskasse hiervon die Hälfte in Rechnung, die zweite Hälte der Partei, die keine PKH hat.
Alternative 2:
Ich berechne die Verfahrensgebühr ohne Erhöhung + Terminsgebühr und die zweite Partei bezahlt nur die Erhöhungsgebühr.
Ich persönlich wäre für Alternative 1, ich habe jetzt aber mehrfach gelesen, daß die Staatskasse die komplette 1,3 VG und die komplette 1,2 TG zu zahlen hätte.
Wie sind denn hier Eure Erfahrungen?
Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag