Guten Abend,
ich habe PKH-Antrag gestellt und formuliert: Die Klage soll erhoben werden, wenn und soweit hierfür PKH bewilligt wird. Außerdem habe ich einen Klageentwurf (mit 9 Klageanträgen ) beigefügt.
PKH ist zunächst abgewiesen worden, dann ist auf meine Beschwerde hin teilweise abgeholfen worden, so dass nun für 4 der Klageanträge PKH bewilligt worden ist und meine Beschwerde über die Abweisung betreffend der restlichen 5 dem Beschwerdegericht vorliegt.
Meine Frage: Was passiert nun? Wird das Ausgangsgericht meinen Klageentwurf mit der Maßgabe, dass nur 4 Anträge zu berücksichtigen sind zustellen? Oder wird es ohne weitere Handlung von mir gar nicht zustellen? Oder erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die restlichen Anträge?
Da mit dem Antrag eventuell eine Verjährung zu hemmen war, will ich nicht einfach abwarten sondern das Verfahren weiter betreiben. Kann jemand helfen?
Dank und Gruß
Lore
Bedingte Klageerhebung, teilweise PKH Bewilligung
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Wenn Du insoweit auf der sicheren Seite sein willst, solltest Du die Erklärung abgeben, dass bezüglich der 5 Klagepunkte, für die bisher keine PKH bewilligt worden ist, die Klage unbedingt erhoben werden soll.
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Ist denn Dein Klageentwurf auch als "Entwurf" gekennzeichnet? So machen wir das z.B. Denn dann kann das Gericht diesen Entwurf nicht zustellen, sondern wir müssen eine neue Ausfertigung der Klage überreichen und in Deinem Fall würde das bedeuten, dass wir nun die Klage nur noch auf die 4 Punkte beschränken würden, für die PKH bewilligt wurde. Wenn die nicht als Entwurf gekennzeichnet ist, würde ich vielleicht mal bei der Geschäftsstelle anrufen, ob von dort Deine beigefügte Klage zugestellt wird oder Du eine auf die 4 Punkte beschränkte Klage einreichen kannst, die dann zugestellt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo an Alle
Da ich leider nirgends was zutreffendes gefunden habe, erlaube ich mir, diesen Thread aufzurufen und meinen Sachverhalt samt Frage kurz und knapp wie folgt zu stellen:
- im Dezember 2019 haben wir einen bedingten VKH-Antrag mit Antragsentwurf eingereicht
- Streitwert etwa 12.000 €
- VKH ist bewilligt worden, jedoch nur für einen Betrag iHv 2.000 €
- Antragsentwurf soll nun auf diesen Betrag von 2.000 € abgeändert werden
Hier nun meine ziemlich banale Frage, aber ich stehe mir da echt selber im Weg :
Nehme ich den Entwurf mit dem Datum vom Dezember 2019, ändere diesen auf 2.000 € ab und schicke es so ans Gericht mit dem Hinweis auf die teilweise VKH-Bewilligung?
Oder nehme ich den Entwurf, verpasse ihm das Datum von heute, ändere den Streitwert gemäß VKH-Beschluss und ab ans Gericht?
Sorry für diese wirklich banale, und ja, wahrscheinlich auch einfach zu beantwortende Frage, aber wie schon gesagt - ich stehe mir selber im Wege
im Voraus für eure Antworten
Da ich leider nirgends was zutreffendes gefunden habe, erlaube ich mir, diesen Thread aufzurufen und meinen Sachverhalt samt Frage kurz und knapp wie folgt zu stellen:
- im Dezember 2019 haben wir einen bedingten VKH-Antrag mit Antragsentwurf eingereicht
- Streitwert etwa 12.000 €
- VKH ist bewilligt worden, jedoch nur für einen Betrag iHv 2.000 €
- Antragsentwurf soll nun auf diesen Betrag von 2.000 € abgeändert werden
Hier nun meine ziemlich banale Frage, aber ich stehe mir da echt selber im Weg :
Nehme ich den Entwurf mit dem Datum vom Dezember 2019, ändere diesen auf 2.000 € ab und schicke es so ans Gericht mit dem Hinweis auf die teilweise VKH-Bewilligung?
Oder nehme ich den Entwurf, verpasse ihm das Datum von heute, ändere den Streitwert gemäß VKH-Beschluss und ab ans Gericht?
Sorry für diese wirklich banale, und ja, wahrscheinlich auch einfach zu beantwortende Frage, aber wie schon gesagt - ich stehe mir selber im Wege
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