In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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RVG-Dussel
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#1
04.06.2019, 11:19
Guten Morgen,
ich bin mir bei einer VKH-Abrechnung unsicher, vielleicht mag jemand helfen?
VKH wurde in einem Sorgerechtsverfahren bewilligt. Vor dem gerichtlichen Verfahren ist keine Geschäftsgebühr angefallen. Im Termin wurde dann ein Umgangsverfahren eröffnet und eine gerichtliche Vereinbarung zur Beilegung beider Verfahren protokolliert. VKH wurde auch für das Umgangsverfahren bewilligt und erstreckt sich auch auf die Vereinbarung. Verfahrenswert für Sorgesache 3.000 €, für Umgangsverfahren ebenfalls 3.000 €.
Wie sieht denn hier die Abrechnung aus?
1000 Dank bereits im Voraus
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Husky98
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#2
04.06.2019, 12:05
Es entstehen eine 1,3 VG, eine 1,2 TG und eine 1,0 EG aus dem zusammengerechneten Wert von 6.000 EUR (§ 22 Abs. 1 RVG).
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#3
04.06.2019, 13:39
Keine Mehrvergleichs-Abrechnung? Ist das jetzt hM, wegen der Anhängigkeit im VKH-Verfahren?
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Husky98
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#4
04.06.2019, 14:41
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass jeweils das Hauptsacheverfahren anhängig war.
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RVG-Dussel
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#5
04.06.2019, 15:15
Ja genau.
ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe!!
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#6
04.06.2019, 17:24
RVG-Dussel hat geschrieben: ↑04.06.2019, 11:19
Im Termin wurde dann ein Umgangsverfahren eröffnet und eine gerichtliche Vereinbarung zur Beilegung beider Verfahren protokolliert.
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