Hallo Leute,
ich habe hier was auf dem Tisch und kann dem Mandanten nicht helfen.
Sache Arbeitsrecht --> RSV hat Deckung erteilt.
M hat seit Monaten keinen Lohn bekommen und wohnt in Hamburg. Arbeitsgericht ist hier bei uns in Koblenz. Er ist persönlich geladen.
Jetzt teilt er mit, dass er kein Geld habe für die Anreise unhd am liebsten gar nicht erst kommen will. Wir haben ihm gesagt, dass er dann ein Attest braucht, dass er aus gesundheitlichen gründen an der Verhandlung nicht teilnehmen kann. Das will ihm sein Arzt wohl nicht ausstellen. Und er hat kein Geld, für die Fahrt von Hamburg nach hier runter.
Jetzt hat er auf seiner Ladung gelesen, dass er einen Antrag auf Kostenübernahme für die Reisekosten stellen kann bei Gericht. (Ich bin ehrlich, das habe ich noch nie gesehen )
Kann der Mandant jetzt trotz RSV denn PKH für die Fahrtkosten beantragen? Und wenn ja, reicht das, wenn er das im Termin übergibt?
Danke schon mal
Rechtschutz & PKH??
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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- Dany1981
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Hi, muss er denn beim Termin dabei sein? Also bei uns finden die Termine vorm ArbG i.d.R. ohne Mandant statt. Ist dem Chef meistens sogar lieber, dann kann ein widerruflicher Vergleich geschlossen werden, der dann in Ruhe besprochen wird.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Die Reisekostenübernahme hat mit PKH nichts zu tun, obwohl manche Gerichte sie trotzdem im Rahmen der PKH behandeln. Schau mal in die VwV Reiseentschädigung, da steht eigentlich alles drin. Und weil es doch jedes Gericht anders macht, würde ich zunächst klären, ob der Mandant tatsächlich kommen will, und danach mit dem Gericht, wie man es dort handhabt mit den Reisekosten.
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Ja, er kann Reiseentschädigung beantragen, wenn er denn bedürftig ist. Die Regelungen sind Landesrecht. Hier unsere Brandenburger : http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... iseent2006
Wichtig: Vorher beantragen!
Die RSV ist kein Problem, die trägt solche Kosten ja nicht und schließt PKH nur aus SOWEIT sie die Kosten trägt.
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Die RSV ist kein Problem, die trägt solche Kosten ja nicht und schließt PKH nur aus SOWEIT sie die Kosten trägt.
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Danke schon mal.
Ja der Mandant ist persönlich geladen. Deshalb habe ich ja jetzt den Aufwand. Ich kenne das auch nur so, dass die Anwälte sich treffen und verhandeln und die Mandanten dann nach dem Termin informiert werden. Aber manchmal laden die hier die Mandanten. Hier steht auch noch eine Widerklage direkt mit im Raum, vielleicht daher.
Danke
Ja der Mandant ist persönlich geladen. Deshalb habe ich ja jetzt den Aufwand. Ich kenne das auch nur so, dass die Anwälte sich treffen und verhandeln und die Mandanten dann nach dem Termin informiert werden. Aber manchmal laden die hier die Mandanten. Hier steht auch noch eine Widerklage direkt mit im Raum, vielleicht daher.
Danke
Tatjana
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Ich kenne es so, dass man VOR dem Termin eine Fahrkarte der Deutschen Bahn bei Gericht beantragen kann. In dem Antrag muss man nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, die Fahrtkosten selbst aufzubringen.